Bekanntmachung der WPK:
Was mit Ihren Daten im WPK-Berufsregister passiert
Öffentlichkeit kann Berufsregister einsehen
Die Öffentlichkeit kann in das Berufsregister mit seinen aktuellen Daten, ausgenommen Geburtstag und Geburtsort, im Internet einsehen (§ 37 Abs. 1 Satz 3 WPO). Zusätzlich werden im Berufsregister/Abschlussprüferregister freiwillige Angaben veröffentlicht, sofern das Mitglied nicht widerspricht (§ 37 Abs. 2, 3 WPO).
Versorgungswerke erhalten Daten
Über das Veröffentlichen hinaus übermittelt die Kammer auf gesetzlicher Grundlage personenbezogene Daten ihrer Mitglieder an die Versorgungswerke der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer, soweit die Daten für das Feststellen der Mitgliedschaft sowie für Art und Umfang der Beitragspflicht oder der Versorgungsleistung erforderlich sind (§ 36a Abs. 5 WPO).
Datenweitergabe an Dritte auf Anfrage
Außerdem werden Berufsregisterdaten und freiwillige Angaben auf Anfrage im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen zweckgebunden an folgende Dritte weitergegeben:
- privatrechtliche Berufsorganisationen der prüfenden Berufe (zum Beispiel DBV, IDW, wp.net), damit diese die Mitglieder über die Facharbeit unterrichten können
- Universitäten, Fachhochschulen und vergleichbaren Einrichtungen zu Forschungszwecken
- Anbieter von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen zur Förderung der beruflichen Fortbildung des Berufsstandes (§ 57 Abs. 2 Nr. 10 WPO)
- Mitglieder und privatrechtliche Berufsorganisationen der prüfenden Berufe zur Kandidateninformation im Rahmen von Beiratswahlen oder sonstiger Unterrichtung des Berufsstandes bei hinreichendem fachlichen Bezug
- andere nichtöffentliche Stellen, soweit ein allgemein interessierender fachlicher Bezug gegeben und keine belästigende Wirkung für die Mitglieder zu erwarten ist.
Die Daten werden stets im Einzelfall und nur dann weitergegeben, wenn der Dritte den Verwendungszweck angibt und sich verpflichtet, die Daten nur zu diesem Zweck zu nutzen. Die Datenweitergabe unterbleibt, wenn das Mitglied widersprochen hat, oder wenn erkennbar schutzwürdige Interessen des Mitglieds entgegenstehen.
Das Verfahren zur Datenweitergabe ist seit langem etabliert. Es wurde im Jahr 2011 mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.
Mitglieder können Datenweitergabe widersprechen
Jedes Mitglied kann der Veröffentlichung seiner freiwilligen Angaben im elektronischen Mitgliederverzeichnis jederzeit widersprechen. Ebenso kann es jederzeit der Weitergabe seiner Berufsregisterdaten und seiner freiwilligen Angaben an Dritte widersprechen.
Nicht widersprochen werden kann der Übermittlung von Daten an die Versorgungswerke.
Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, erklären Sie Ihren Widerspruch bitte schriftlich gegenüber der
Wirtschaftsprüferkammer
Berufsregister
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Ein Formular steht Ihnen im Service Center zur Verfügung.