Sonstiges
2. Februar 2022

Geldwäscheaufsicht:
WPK verschickt Fragebögen an einzelne Mitglieder

WP/vBP unterliegen als Verpflichtete des Geldwäschegesetzes (GwG) den sich aus diesem Gesetz ergebenden Pflichten. Die WPK als die für WP/vBP zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde hat die Aufgabe, anlassunabhängig auf die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten bei ihren Mitgliedern zu überprüfen. Hierüber hat die WPK bereits auf verschiedenen Wegen berichtet.

Die WPK hat zu diesem Zweck, wie schon in den vergangenen vier Jahren, aus dem Gesamtbestand der WP/vBP-Praxen per IT-gestützter Zufallsauswahl eine Stichprobe gezogen. Die Auswahl fiel dieses Jahr auf insgesamt 164 Praxen. Diese erhalten von der WPK einen Fragebogen, anhand dessen die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten überprüft wird. Diesen Fragebogen können Sie auch im geschützten Mitgliederbereich „Meine WPK“ einsehen.

Um unsere Mitglieder bei der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten zu unterstützen, stellt die WPK unter „Mitglieder > Bekämpfung der Geldwäsche > Hinweise für die Praxis“ zahlreiche Hinweise und Hilfestellungen zur Verfügung, unter anderem:

  • eine Kurzdarstellung der Pflichtenlage nach dem GwG,
  • Erhebungsbögen für natürliche Personen, juristische Personen und im Hinblick auf verstärkte Sorgfaltspflichten,
  • ausführliche Auslegungs- und Anwendungshinweise zu den geldwäscherechtlichen Pflichten,
  • Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse.
bt

Alle Angaben werden nur intern erfasst und nicht veröffentlicht.

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