Coronavirus:
Impfpriorität für WP/vBP auch in Baden-Württemberg und Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege teilte der WPK mit Schreiben vom 10. Mai 2021 mit, dass WP/vBP mit Blick auf ihre Befugnisse in der (Steuer-) Rechtspflege im Sinne des § 32 Abs. 2 StBerG in Bayern dem Begriff der Rechtspflege des § 4 Abs. 1 Nr. 4 b) CoronaImpV und damit der Priorisierungsgruppe 3 zugeordnet werden. Zum Merkmal „in besonders relevanter Position“ könne aufgrund der uneinheitlichen Organisationsstrukturen keine Aussage getroffen werden; die Entscheidung obliege der jeweiligen Einrichtung.
Die WPK berichtete unter „Neu auf WPK.de“ vom 5. Mai 2021 über die Impfpriorität für WP/vBP in der Priorisierungsgruppe 3 nach der Coronavirus-Impfverordnung (PDF) in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen.