Coronavirus:
Frist für Änderungsanträge November- und Dezemberhilfe um einen Monat verlängert
Mit der vierwöchigen Fristverlängerung sind Änderungsanträge und Korrekturen der Kontoverbindung nun bis einschließlich 31. Juli 2021 möglich.
Einzelheiten zu den Programmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, finden Sie auf der Internetseite des BMWi.