Europäische Kommission macht den Weg frei für ESEF
Betroffen von dieser Verordnung sind Unternehmen, deren Wertpapiere auf regulierten Märkten innerhalb der EU gehandelt werden. Die Verordnung ergibt sich aus der Transparenzrichtlinie 2013 und hat das Ziel, die Berichterstattung zu vereinfachen, die Transparenz zu erhöhen und die Zugänglichkeit und Analyse von Jahresfinanzberichten zu erleichtern. Die Berichte dafür sind nach dem Vorschlag der ESMA im für Menschen lesbaren Format XHTML und im maschinell lesbaren Format XBRL auf Grundlage der von der IFRS-Stiftung entwickelten IFRS-Taxonomie zu erstellen.
Sofern das Europäische Parlament und der Rat keine Einwände gegen die Verordnung erheben ist das neue Format erstmals auf Finanzberichte anzuwenden, deren Geschäftsjahr nach dem 31. Dezember 2019 beginnt.
Die delegierte Verordnung ist hier abrufbar. Weitere Informationen zum ESEF erhalten Sie auf der Internetseite der ESMA.