Europäische Kommission:
Zusammenfassung der Rückmeldungen zur ESA-Konsultation
Mit der Konsultation sollte etwaiger Änderungsbedarf an den bestehenden Aufgaben, Befugnissen und Governance-Systemen der ESA identifiziert werden, um die Wirksamkeit der Aufsichten zu erhöhen.
227 Einrichtungen nahmen an der Umfrage teil, darunter Versicherungen (25%), Banken (23%) und Investmenthäuser (20%) mit Sitz in Belgien (18%), Deutschland (18%), dem Vereinigten Königreich (11%) und Frankreich (10%).
Mehrheitlich wird kein Grund für eine Veränderung der derzeitigen Prozesse gesehen. Insbesondere sollten die Entwicklung und die Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards weiterhin voneinander getrennt bleiben, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Auch für eine weitere Vereinheitlichung der Überwachung der Finanzberichterstattung wird mehrheitlich kein Bedarf gesehen.
Für einen größeren Einfluss der Regulatoren plädieren hingegen ESMA und EBA.
Die WPK wies ferner darauf hin, dass keine materiellen Unzulänglichkeiten am derzeitigen europäischen System der Aufsicht und des Enforcements im Bereich der Finanzberichterstattung bekannt sind und neue Reformüberlegungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht erscheinen, da der europäische Berufsstand mit den Auswirkungen der erst zum 16. Juni 2016 in Kraft getretenen EU-Abschlussprüferreform einige Jahre beschäftigt sein wird. Die Mehrheit der an der Konsultation teilnehmenden Einrichtungen teilt auch diese Auffassung.
Die Zusammenfassung ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission (PDF) verfügbar.