Bekanntmachung der WPK:
Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 16. Änderung der Gebührenordnung der WPK
Als Ergebnis der weiteren Beratungen in der Vorstandssitzung am 27. September 2017 möchte der Vorstand die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur Einführung des Gebührentatbestandes für den Mitgliedsausweis in die Gebührenordnung der WPK anhören.
§ 3 Gebührentatbestände/Gebührenhöhe
(1) Im Verfahren der Zulassung und Prüfung als Wirtschaftsprüfer erhebt die Wirtschaftsprüferkammer
…
(10) Die Wirtschaftsprüferkammer erhebt für die Ausstellung eines Mitgliedsausweises eine Gebühr in Höhe von 20 €.
Für die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Ihre Stellungnahme oder sonstigen Anmerkungen erbitten wir bis zum 31. Oktober 2017 unter E-Mail annegret.bentin(at)wpk.de oder Telefax 030 726161‑287. Vorstand und Beirat werden über alle eingehenden Hinweise unterrichtet.
Die formelle Beschlussfassung des Beirates für die Änderung der Gebührenordnung ist in der Sitzung des Beirates am 1. Dezember 2017 vorgesehen.