IASB:
Veröffentlichung geringfügiger Änderungen bei der Pensionsbilanzierung nach IAS 19
Im Falle einer Änderung eines Pensionsplans – sei es eine Änderung, Kürzung oder Abgeltung – hat das Unternehmen auch bislang schon seine Nettoschuld oder seinen Vermögenswert aus leistungsorientierten Plänen nach IAS 19 neu bewertet.
Die nun vorgenommenen Änderungen erfordern, wie ein Unternehmen bei einer unterjährigen Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines Pensionsplans den laufenden Dienstzeitaufwand und den Nettozinsertrag für den Rest der Berichtsperiode nach der Planänderung zu bestimmen hat. Bisher war in IAS 19 nicht festgelegt, wie diese Aufwendungen für die Zeit nach der Änderung des Plans zu ermitteln sind. Durch die Verwendung aktualisierter Annahmen wird erwartet, dass die Änderungen den Abschlussadressaten nützliche Informationen liefern.
Eine Presseverlautbarung und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite der IFRS Foundation zur Verfügung.