Heubeck-Richttafeln 2018 G veröffentlicht
Die neuen Richttafeln berücksichtigen nun den statistisch nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Lebenserwartung und der Höhe der gezahlten Rente. Dies wird durch einen pauschalen Abschlag auf die Sterbewahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Darüber hinaus berücksichtigen die neuen Richttafeln geänderte Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, da sich seit mehr als zehn Jahren im Altersbereich ab 58 Jahren ein Rückgang abzeichnet.
Als Effekt aus der erstmaligen Anwendung der neuen Richttafeln wird in der Handelsbilanz eine Zuführung von 1,5 % bis 2,5 % und in der Steuerbilanz eine Zuführung von 0,8 % bis 1,5 % erwartet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Heubeck AG.