DRSC:
Bekanntmachung von DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung
DRS 26 konkretisiert die handelsrechtlichen Vorschriften zur Behandlung assoziierter Unternehmen im Konzernabschluss nach der Equity-Methode (§ 311 und 312 HGB) und adressiert wesentliche Zweifelsfragen.
DRS 27 behandelt die Vorschriften zur anteilmäßigen Konsolidierung gemäß § 310 HGB und die Kriterien für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens.
Beide Rechnungslegungsstandards sind erstmals verpflichtend in Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen. Das DRSC empfiehlt eine frühere Anwendung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des DRSC.