IASB:
Änderungen am IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen veröffentlicht
Im Wesentlichen betreffen die Änderungen bereits bestehende Vorschriften, die präzisiert oder durch Leitlinien ergänzt werden. Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass es KMU erlaubt wird, das Neubewertungsmodell für Sachanlagevermögen anzuwenden. Darüber hinaus erfolgt eine Angleichung der Behandlung der latenten Steuern an die aktuellen Regelungen des IAS 12 Ertragsteuern.
Die Anpassungen am IFRS für KMU sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, wobei auch eine frühere Anwendung gestattet ist.
Der Entwurf steht auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.