Fruchttragende Gewächse sind zukünftig wie Sachanlagen zu bilanzieren
Fruchttragende Gewächse sind zukünftig wie Sachanlagen nach IAS 16 zu bilanzieren, ihre Früchte sind hingegen weiterhin gemäß IAS 41 abzubilden. Bislang war die Bilanzierung sowohl der Gewächse als auch der Früchte nach IAS 41 – und damit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert abzüglich geschätzter Verkaufskosten – vorgeschrieben.
Die Änderungen sind spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.
Die Verordnung der Kommission vom 23. November 2015 (EU) Nr. 2015/2113 kann über EUR-Lex heruntergeladen werden.