Neu auf WPK.de

Neu auf WPK.de bietet sämtliche Nachrichten der WPK in der Abfolge ihrer Veröffentlichung. Standardmäßig werden alle Nachrichten angezeigt („Alle“). Durch die Auswahl nach den Kategorien kann die Anzeige auf Nachrichten aus den acht oben angegebenen Themenbereichen eingeschränkt werden.

2021

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20. Dezember 2021

Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern:
Grundwerk 2022 veröffentlicht

Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat seine Grundsätze zur Jahresabschlussprüfung von kommunalen Wirtschaftsbetrieben nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) sowie von Unternehmen mit Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet. Das Grundwerk nebst Anlagen sowie das Rundschreiben JAP-1/2021 wurden am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

Das Rundschreiben gibt Hinweise zu den wesentlichen Änderungen. Die Ausführungen betreffen beispielsweise den Ausweis von „negativem Eigenkapital“, die Bestandteile des Jahresabschlusses bei Eigenbetrieben und Zweckverbänden, Testate als Anlage zum Prüfungsbericht oder die Kapitalflussrechnung.

Sofern im Rundschreiben JAP-1/2021 nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt das Grundwerk 2022 grundsätzlich ab dem 1. Januar 2022.

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10. Dezember 2021

Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für 2022

Aufgrund der bisherigen Feststellungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht und unter Berücksichtigung erwarteter Fragen zum Bestätigungsvermerk und zur Rechnungslegung ergeben sich für das Jahr 2022 folgende geplante Schwerpunkte:

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3. Dezember 2021

BaFin:
Ab 2022 einstufige Bilanzkontrolle – Prüfungsschwerpunkt Reverse Factoring

Derzeit bereitet sich die BaFin auf die Kontrolle der Bilanzen von 531 deutschen Unternehmen des Regulierten Marktes vor. Ab dem Jahresbeginn 2022 wird sie die alleinige Verantwortung für die Bilanzkontrolle tragen, die aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) zum Jahreswechsel von einem zweistufigen auf ein einstufiges System umgestellt wird.

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18. November 2021

Europäische Kommission:
Öffentliche Konsultation zur Verbesserung der Qualität und der Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung – Beteiligen auch Sie sich an der Meinungsbildung!

Die Europäische Kommission hat am 12. November 2021 eine öffentliche Konsultation zur Verbesserung der Qualität und der Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung initiiert. Interessenten können sich bis zum 4. Februar 2022 an der auch in deutscher Sprache verfügbaren Meinungsbildung der Kommission beteiligen.

Gefragt wird nach der Bewertung von Aspekten der Abschlussprüferverordnung, der Abschlussprüferrichtlinie und der Rechnungslegungsrichtlinie. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Unternehmen, die auf geregelten Märkten in der EU notiert sind (börsennotierte Unternehmen).

Die Konsultation erstreckt sich die über folgenden fünf Teile:

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18. November 2021

Europäische Union:
EU-Vorschriften verpflichten multinationale Unternehmen zu mehr Steuertransparenz (Public Country-by-Country Reporting)

Am 11. November 2021 hat das Europäische Parlament der Einführung einer länderbezogenen öffentlichen Steuerberichtspflicht für große multinationale Konzerne zugestimmt (Public Country-by-Country Reporting – pCbCR). Ziel der neuen Vorschriften sei es, mehr Klarheit darüber zu erlangen, wo multinationale Unternehmen Steuern zahlen, und es ihnen zu erschweren, die Zahlung eines angemessenen Anteils zu vermeiden.

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8. November 2021

Prüfung von Beihilfeanträgen gegen Carbon-Leakage – neue Prüfungsaufgaben für WP/vBP

Die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BGHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV) vom 21. Juli 2021 (BGBl. I S. 3129) enthält neue Prüfungsaufgaben für den Berufsstand der WP/vBP.

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5. November 2021

Reiseversicherungsfonds – Prüfungs- und Treuhandaufgaben für WP/vBP

Am 26. Oktober 2021 wurde eine neue Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reiseversicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens (Reiseversicherungsfondsaufsichtsverordnung – RSFAV) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 4707). Sie trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Diese Verordnung enthält Prüfungs- und Treuhandaufgaben für WP/vBP:

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4. November 2021

ESMA:
Prüfungsschwerpunkte für 2022 veröffentlicht

Am 29. Oktober 2021 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) ihre Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2022 veröffentlicht. Kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer sollten diese bei der Erstellung beziehungsweise Prüfung der IFRS-Abschlüsse für 2021 besonders berücksichtigen.

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25. Oktober 2021

Europäische Union:
Ertragsteuerinformationsbericht künftig öffentlich und Gegenstand der Abschlussprüfung (Country-by-Country Reporting)

Am 28. September 2021 hat der Europäische Rat einem Vorschlag zur Änderung der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen in erster Lesung zugestimmt.

Insbesondere sehen die Vorschläge vor, dass

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15. September 2021

IAASB:
2020 Handbook veröffentlicht

Am 14. September 2021 das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) das 2020 Handbook of International Quality Control, Auditing, Review, Other Assurance, and Related Services Pronouncements veröffentlicht. Es besteht aus drei Bänden und enthält die aktuellen internationalen Prüfungsstandards ISA sowie weitere fachliche Verlautbarungen des IAASB.

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8. September 2021

Service der WPK:
Aktualisierte Übersicht der Vorbehaltsaufgaben der WP/vBP

Die WPK hat die Übersicht der Tätigkeiten aktualisiert, die dem Berufsstand der WP/vBP vorbehalten sind (Vorbehaltsaufgaben). Als weitere Vorbehaltsaufgaben wurden in der Übersicht unter anderem aufgenommen:

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6. August 2021

Erneuerbare Energien-Verordnung – neue Prüfungsaufgabe für WP/vBP

Am 19. Juli 2021 wurde die Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 14. Juli 2021 verkündet (BGBl. I S. 2860). Sie trat am 20. Juli 2021 in Kraft.

Im Zuge der Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) wurde ein neuer § 12j EEV eingeführt, der Mitteilungspflichten von Betreibern von Einrichtungen zur Herstellung von Grünem Wasserstoff und Elektrizitätsversorgungsunternehmen beinhaltet, die Strom an Letztverbraucher zur Herstellung von Grünem Wasserstoff liefern.

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6. August 2021

Telekommunikationsgesetz – neue Prüfungsaufgabe für WP/vBP

Der Gesetzgeber hat das Telekommunikationsgesetz (TKG) modernisiert und neu gefasst. Das sogenannte Telekommunikationsmodernisierungsgesetz* wurde am 28. Juni 2021 verkündet (BGBl. I S. 1858). Das Kerngesetz, das neugefasste TKG, tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt das derzeitige TKG außer Kraft.

Das neugefasste TKG enthält neue Prüfungsaufgaben im Vorbehaltsbereich des WP/vBP in den §§ 6 f. TKG-neu.

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29. Juli 2021

IAASB:
Konsultation zum Standard für die Prüfung von Abschlüssen von weniger komplexen Unternehmen (ISA for LCE)

Das International Auditing and Assurance Standard Board (IAASB) hat am 23. Juli 2021 den Entwurf eines neuen, eigenständigen Standards für die Prüfung von Abschlüssen von weniger komplexen Unternehmen (Proposed International Standard on Auditing for Audits of Financial Statements of Less Complex Entities – ISA for LCE) veröffentlicht.

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20. Juli 2021

Anlegerschutz – neue und erweiterte Aufgaben für WP/vBP

Am 20. Mai 2021 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes. Es dient der weiteren Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich der Vermögensanlagen und sieht einige neue und erweiterte Aufgaben für WP/vBP vor. Das Gesetz wurde am 16. Juli 2021 verkündet (BGBl. I S. 2570).

Folgende Änderungen sind für WP/vBP relevant:

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20. Juli 2021

Entsorgungsfonds – Einführung einer Pflicht zur Prüfung durch WP/vBP

Das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen für den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung wurde am 30. Juni 2021 verkündet (BGBl. I S. 2137). Der Entsorgungsfonds dient dazu, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern.

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16. Juli 2021

APAS:
Verlautbarung Nr. 12 – Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Artikel 16 Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 537/2014

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat auf ihrer Internetseite die Verlautbarung Nr. 12 vom 9. Juli 2021 – Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 – veröffentlicht.

Die APAS ist verpflichtet, zur Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens jährlich eine Liste von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften zu veröffentlichen, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchgeführt haben.

Eine Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren steht auf der Internetseite der WPK zur Verfügung.

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14. Juli 2021

WPK veröffentlicht Übersicht der International Standards on Auditing (ISAs)

Die WPK hat eine Übersicht der International Standards on Auditing (ISAs) veröffentlicht. Angegeben sind jeweils auch der Anwendungszeitpunkt und der Stand der deutschen Übersetzung.

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22. Juni 2021

Erweiterte Prüfungsinhalte bei Investmentfonds

Am 10. Juni 2021 wurde das Fondsstandortgesetz1 (FoStoG) bekannt gemacht (BGBl. I S. 1498). Es soll den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds durch einheitliche Regelungen vereinfachen. Zahlreiche Vorschriften im deutschen Recht – unter anderem des KAGB, WpHG und VAG sowie der Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfbV) – werden an europäische Vorgaben angepasst (Richtlinie (EU) 2019/1160, Transparenz-Verordnung (EU) 2019/2088, Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852)2.

Den Berufsstand betreffen im Wesentlichen folgende Änderungen:

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21. Juni 2021

Elektronische Wertpapiere – erweiterte Vorbehaltsaufgaben für WP/vBP

Am 9. Juni 2021 wurde das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) bekannt gemacht (BGBl. I S. 1423). Es modernisiert das Wertpapierrecht. Künftig ist eine Unternehmensfinanzierung auch durch elektronische Wertpapiere ohne Urkunde technologieneutral möglich.

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18. Juni 2021

Prüfung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern – neue Prüfungsaufgaben für WP/vBP

Das neue Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) wurde am 10. Juni 2021 verkündet (BGBl. I S. 1568). Damit werden mehrere EU-Verordnungen und EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt.

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15. Juni 2021

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Billigung von Prüfungsstandards und Hinweisen Dritter durch die WPK?

Ich habe gelesen, dass die WPK den Prüfungshinweis eines Berufsverbandes gebilligt habe. Wie verhält es sich damit? Werden Prüfungsstandards und Hinweise Dritter von der WPK gebilligt?

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8. Juni 2021

IAASB:
Ergebnisse der Umfrage zur Umsetzung der „Auditor Reporting Standards“ – IAASB zieht positives Fazit

Das International Auditing and Assurance Standard Board (IAASB) hatte im August 2020 eine Online-Umfrage zur Umsetzung der sog. Auditor Reporting Standards gestartet (Auditor Reporting Post-Implementation Review). Ziel war es, die bisherigen Erfahrungen mit den in 2015 herausgegebenen Auditor Reporting Standards (ISA 700 ff. zum Bestätigungsvermerk) auszuwerten.

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27. Mai 2021

Neue Regelungen für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen / Pflichtprüfung im Wesentlichen unverändert

Ab dem 26. Juni 2021 gilt ein neuer Rahmen für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten wurde am 17. Mai 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, 990 ff.).

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12. Mai 2021

BaFin:
Aufsichtsschwerpunkte 2021

Am 4. Mai 2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Aufsichtsschwerpunkte 2021:

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13. April 2021

IAASB:
Unverbindliche Leitlinien zur erweiterten externen Berichterstattung (Extended External Reporting – EER) veröffentlicht

Am 6. April 2021 veröffentlichte das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) die unverbindlichen Leitlinien zur Anwendung von International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information (kurz ISAE 3000) auf Assurance-Aufträge zur erweiterten externen Berichterstattung (Extended External Reporting, EER).

Anwendbar sind die Leitlinien vor allem auf Aufträge im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung, die in Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnen werden.

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17. Februar 2021

Bundesanzeiger Verlag stellt ESMA-konforme ESEF-Datei für Testzwecke zur Verfügung

Der Bundesanzeiger Verlag stellt Wirtschaftsprüfern ab sofort eine kostenlose Musterdatei zur Verfügung, die das ESEF-Berichtsformat ESMA-konform abbildet. Die Musterdatei kann auf den am Markt erhältlichen ESEF-Prüfungsanwendungen eingesetzt werden und bietet Wirtschaftsprüfern die Möglichkeit, ihr eigenes ESEF-Prüfverfahren einem Praxistest zu unterziehen.

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18. Januar 2021

Coronavirus:
§ 11 Verpackungsgesetz – Vor-Ort-Prüfungen in der Pandemie

Die Prüfleitlinien zur Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen gemäß § 11 VerpackG (Stand 6. November 2020) sehen verpflichtend Vor-Ort-Prüfungen vor. In der Pandemie kann davon abgewichen werden. Erforderlich ist eine Prüfung im Einzelfall, ob alternative Prüfungshandlungen möglich sind, um sich die erforderlichen Informationen und Dokumente auf anderem Wege zu beschaffen. Dies ist im Prüfungsbericht zu dokumentieren.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat auf Anfrage mitgeteilt, dass im Jahr 2020 viele Prüfer diese Möglichkeit in Anspruch genommen hätten. Sie nehme diese Handhabung zur Kenntnis und beanstande sie nicht. Die Pandemie könne als höhere Gewalt anzusehen sein, die einer vollständigen Vor-Ort-Prüfung im Wege stehen kann.

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