Neufassung 2016 der Berufssatzung für WP/vBP und der Satzung für Qualitätskontrolle

WPK aktuell Mitgliederinformation online:
Webinar zu den Neuerungen für die Berufspraxis nach dem APAReG

Sie haben die drei Veranstaltungen WPK aktuell Mitgliederinformation im Oktober und November verpasst? Erfahren Sie alles Wesentliche zur neuen Berufssatzung und zur neuen Satzung für Qualitätskontrolle im Webinar WPK aktuell Mitgliederinformation online.

Ihre Vortragenden sind:

Begrüßung und Einführung
WP/StB Gerhard Ziegler
Präsident der WPK

Berufssatzung für WP/vBP
WP/StB Karl Petersen
Mitglied des Vorstandes und Vorsitzender des Ausschusses Berufsrecht der WPK Satzung für Qualitätskontrolle

WP/StB/RA Prof. Dr. Jens Poll
Stellv. Vorsitzender der Kommission für Qualitätskontrolle und Vorsitzender des Ausschusses Satzung für Qualitätskontrolle der WPK.

Die im Webinar eingeblendeten Vortragsunterlagen stehen zum Herunterladen bereit.

Ergänzende Informationen sind der Sonderausgabe WPK Magazin Oktober 2016 zu entnehmen.

Weiterführende Links


Sonderausgabe WPK Magazin:
Neuerungen für die Berufspraxis nach dem APAReG

Welche Neuerungen für die Berufspraxis ergeben sich nach dem APReG und wie sind sie in der neugefassten Berufssatzung und der neugefassten Satzung für Qualitätskontrolle abgebildet? Wie ändern sich die Rahmenbedingungen der Berufsausübung und was gibt es Neues in der Berufsaufsicht? Diese und weitere Fragen beantwortet das jetzt erschienene WPK Magazin Sonderausgabe Oktober 2016.

Über die neugefassten Satzungen informiert die WPK ergänzend auf den Veranstaltungen WPK aktuell Mitgliederinformation im Oktober und November. Außerdem wird im November ein Webinar WPK aktuell Mitgliederinformation online zur Verfügung stehen.

WPK Magazin

  • WPK Magazin Sonderausgabe Oktober 2016 - komplettes Heft (pdf 3,1 MB)

  • Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) – mit Erläuterungstexten (pdf 618 KB)

  • Satzung für Qualitätskontrolle (pdf 473 KB)

Beiträge

  • S.6 - Neue und geänderte Berufspflichten – die neugefasste Berufssatzung für WP/vBP (pdf 446 KB)

  • S.19 - Wesentliche Anpassungen des Qualitätskontrollverfahrens (pdf 341 KB)

  • S.31 - Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Berufsausübung (pdf 319 KB)

  • S.39 - Änderungen in der Berufsaufsicht (pdf 261 KB)

  • S.49 - Die Wiedereinführung der verkürzten Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer (pdf 248 KB)


Erläuterungstexte zur neugefassten Berufssatzung für WP/vBP verfügbar

Die vom Beirat der WPK am 21. Juni 2016 beschlossene Neufassung der Berufssatzung für WP/vBP trat am 23. September 2016 in Kraft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte Hinweise zu den Erläuterungstexten gegeben. Dazu hat sich der Vorstand der WPK beraten und die Hinweise des Ministeriums teilweise übernommen. Die Satzung steht jetzt zusammen mit den Erläuterungstexten zur Verfügung.

Downloads

  • Berufssatzung für WP/vBP (mit Erläuterungstexten) (pdf 687 KB)


Berufssatzung für WP/vBP tritt am 23. September 2016 in Kraft

Die vom Beirat am 21. Juni 2016 beschlossene Neufassung der Berufssatzung für WP/vBP tritt am 23. September 2016 in Kraft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilt mit, dass es keinen Anlass sieht, die beschlossene Neufassung der Berufssatzung im Ganzen oder in Teilen aufzuheben.

Das BMWi hat in seinem Schreiben Hinweise zu den Erläuterungstexten gegeben, die dem BMWi im Entwurfsstadium vorab zugeleitet wurden. Der Vorstand wird sich zu diesen Hinweisen beraten. Die gegebenenfalls angepassten Erläuterungstexte sollen dem Berufsstand baldmöglich zur Verfügung gestellt werden.

Downloads

  • Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) (pdf 312 KB)


Gegenüberstellung Berufssatzung und Satzung für Qualitätskontrolle alt/neu

Als Dokumentationshilfe für den Berufsstand hat die WPK die Berufssatzung WP/vBP und die Satzung für Qualitätskontrolle in den bisherigen Fassungen den Neufassungen des Beiratsbeschlusses vom 21. Juni 2016 im Änderungsmodus gegenübergestellt.

Für die Richtigkeit übernimmt die WPK keine Gewähr. Maßgeblich sind allein die amtlich veröffentlichten Fassungen.

Downloads

  • Berufssatzung WP/vBP – Änderungsmodus (pdf 398 KB)

  • Satzung für Qualitätskontrolle – Änderungsmodus (pdf 345 KB)


Satzung für Qualitätskontrolle in Kraft getreten

Die Neufassung der Satzung für Qualitätskontrolle vom 21. Juni 2016 ist am 8. September 2016 in Kraft getreten. Zuvor hatte sie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz genehmigt („Neu auf WPK.de“ vom 11. August 2016). Am 7. September 2016 wurde die Neufassung der Satzung im Bundesanzeiger bekannt gemacht (BAnz AT 07.09.2016 B1).

Downloads

  • Satzung für Qualitätskontrolle vom 21. Juni 2016 (pdf 197 KB)


Satzung für Qualitätskontrolle ministeriell genehmigt

Mit Schreiben vom 10. August 2016 genehmigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Satzung für Qualitätskontrolle (vgl. § 57c Abs. 1 Satz 2 WPO). Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hatte die Satzung am 21. Juni 2016 beschlossen.

Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntgabe im Bundesanzeiger in Kraft. Auch darüber wird die WPK informieren. Der Satzungstext steht hier zur Verfügung.


Berufssatzung für WP/vBP im Bundesanzeiger veröffentlicht

Der vom Beirat der Wirtschaftsprüferkammer am 21. Juni 2016 beschlossene Wortlaut der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer wurde am 22. Juli 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 22.07.2016 B1).

Die Satzung tritt drei Monate nach Übermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Kraft, soweit nicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Satzung oder Teile derselben aufhebt (§ 57 Absatz 3 Satz 2 WPO).

Die WPK übermittelte die Satzung dem Ministerium am 22. Juni 2016. Datum des Inkrafttretens ist danach der 23. September 2016, soweit nicht das Ministerium die Satzung oder Teile derselben aufhebt.

Der Tag des Inkrafttretens wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die WPK wird berichten.


Berufssatzung und Satzung für Qualitätskontrolle am 21. Juni 2016 einstimmig vom Beirat beschlossen

Der Beirat der WPK beschloss am 21. Juni 2016 einstimmig jeweils die Neufassungen der Berufssatzung für WP/vBP und der Satzung für Qualitätskontrolle. Eine Arbeitsgruppe aus Beirats- und Vorstandsvertretern hatte Lösungsvorschläge für die bis dahin wenigen noch offenen Punkte entwickelt. Die beschlossenen Satzungstexte sind nachfolgend veröffentlicht.

Berufssatzung

Gegenstand intensiver Diskussionen im Vorfeld waren Themen mit Bezug zur Qualitätssicherung, insbesondere die Regelungen in Fällen, in denen ein nachgebildeter Bestätigungsvermerk verwendet wird (§ 8 Abs. 2 BS-E), zur Berichtskritik (§ 48 Abs. 1 BS-E) sowie zur auftragsbegleitenden Qualitätssicherung (§ 48 Abs. 3 BS-E) und zur Nachschau (§§ 49, 63 Nr.5 BS-E). Zu diesen Punkten wurde wie folgt Einvernehmen erzielt:

Hinzuweisen ist, dass die Regelung von § 8 Abs. 2 Satz 3 BS-E, der auf die Erteilung von Bestätigungsvermerken nach ISA 700 verweist, zur Einhaltung engerer Qualitätsstandards führen kann.

Satzung für Qualitätskontrolle

Die zentralen Diskussionspunkte bei der Satzung für Qualitätskontrolle betrafen den Stichprobenumfang der Wirksamkeitsprüfung in einer Qualitätskontrolle. Außerdem ging es um die Kriterien, nach denen die Kommission für Qualitätskontrolle den Vorstand über EinzeIfeststellungen der Prüfer für Qualitätskontrolle zur berufsaufsichtsrechtlichen Würdigung unterrichtet. Hier wurden ebenso einvernehmliche Lösungen gefunden:

Die Berufssatzung tritt drei Monate nach Übermittlung an das Bundeswirtschaftsministerium in Kraft (§ 57 Abs. 3 Satz 2 WPO). Die Satzung für Qualitätskontrolle bedarf der Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums im Einvernehmen mit dem Bundesjustizministerium und tritt am Tage nach der Bekanntgabe im Bundesanzeiger in Kraft (§ 57c Abs. 1 Satz 2 WPO).

Downloads

  • Neufassung der Berufssatzung WP/vBP in der Fassung des Beiratsbeschlusses vom 21. Juni 2016 (pdf 288 KB)

  • Neufassung der Satzung für Qualitätskontrolle in der Fassung des Beiratsbeschlusses vom 21. Juni 2016 (pdf 193 KB)


Fortentwicklung der Satzungsentwürfe für die Beiratssitzung

Der Beirat der WPK beriet am 29. April 2016 die Neufassungen/Änderungen der Berufssatzung für WP/vBP und der Satzung für Qualitätskontrolle, vertagte aber Beschlüsse über die Satzungen. Am 23. Mai 2016 hat eine Arbeitsgruppe aus Beirats- und Vorstandsvertretern die noch offenen Punkte erörtert.

Nachfolgend sind die Entwürfe der Satzungstexte veröffentlicht, wie sie dem Beirat am 21. Juni 2016 vorliegen werden. Darin sind die Beratungsergebnisse der letzten Beiratssitzung im Änderungsmodus hervorgehoben und in Fußnoten erläutert, die Lösungsvorschläge der Arbeitsgruppe sind grün markiert.

Downloads

  • Entwurf Neufassung/Änderung der Berufssatzung WP/vBP (Stand: 24. Mai 2016) (pdf 693 KB)

  • Entwurf Neufassung/Änderung der Satzung für Qualitätskontrolle (Stand: 24. Mai 2016) (pdf 465 KB)


Beirat berät Satzungen am 29. April 2016

Der Beirat der WPK beriet am 29. April 2016 die Neufassungen der Berufssatzung für WP/vBP und der Satzung für Qualitätskontrolle, vertagte aber Beschlüsse über die Satzungen. Eine Arbeitsgruppe aus Beirats- und Vorstandsvertretern wird die wenigen noch offenen Punkte erörtern. Der Beirat wird die Satzungen in seiner Sitzung am 21. Juni 2016 erneut beraten.

Vorausgegangen war eine intensiv geführte Diskussion im Berufsstand. Über die Eckpunkte und Ziele war der Beirat bereits in seiner Novembersitzung 2015 informiert worden. Die WPK hat begleitend die Satzungsentwürfe veröffentlicht und ein Meinungsbild unter den Mitgliedern auf den Kammerversammlungen eingeholt.

Berufssatzung

Die Neufassung der Berufssatzung hatte der Ausschuss Berufsrecht federführend erarbeitet. WP/StB Karl Petersen, Vorsitzender des Ausschusses, stellte die geplante Neufassung vor. Intensiv diskutiert wurden Themen mit Bezug zur Qualitätssicherung, insbesondere die Regelungen in Fällen, in denen ein nachgebildeter Bestätigungsvermerk verwendet wird (§ 8 Abs. 2 BS-E), zur Berichtskritik (§ 48 Abs. 1 BS-E) sowie zur auftragsbegleitenden Qualitätssicherung (§ 48 Abs. 3 BS-E). Zu mehreren Punkten in diesem Bereich konnte noch kein Einvernehmen erzielt werden, die übrigen Änderungen erfuhren im Ergebnis Zustimmung.

Satzung für Qualitätskontrolle

Der Beirat einigte sich weitgehend über den Satzungstext. In zwei Punkten konnte keine Einigung erzielt werden. Dies betraf zum einen den Stichprobenumfang der Wirksamkeitsprüfung in einer Qualitätskontrolle. Zum anderen ging es um die Kriterien, nach denen die Kommission für Qualitätskontrolle den Vorstand über Einzelfeststellungen der Prüfer für Qualitätskontrolle zur berufsaufsichtsrechtlichen Würdigung unterrichtet.

Weitere Themen

Einen weiteren Beratungsgegenstand bildeten Vorschläge des Vorstandes zur Änderung der Wahlordnung der WPK. Diese Vorschläge basieren auf Hinweisen der Unabhängigen Wahlkommission nach der Beiratswahl 2014. Die WPK hatte ihre Mitglieder zu den Vorschlägen zur Änderung der Wahlordnung angehört.

Die Änderungen des APAReG haben auch Auswirkungen auf Gebührentatbestände. Der Beirat beschloss eine neue Gebühr für die Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer in Höhe von 100 Euro. Diese Gebühr betrifft nur diejenigen, die erstmalig eine Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer ab dem 17. Juni 2016 aufnehmen wollen und hierzu die Aufnahme der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer bei der WPK anzeigen (§ 57a Abs. 1 Satz 2 WPO-neu, § 38 Nr. 1 h) und Nr. 2 f) WPO-neu).

Am 12. Mai 2016 informiert Sie die WPK ab 16:00 Uhr per Livestream über die Entwürfe der Satzungen und das Ergebnis der Beiratssitzung.


Entwürfe der Satzungen

Die Änderung der WPO durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) tritt am 17. Juni 2016 in Kraft. Dies macht Änderungen der Berufssatzung für WP/vBP und der Satzung für Qualitätskontrolle erforderlich. Außerdem werden weitere, nicht im Zusammenhang mit dem APAReG stehende Änderungen in der Berufssatzung WP/vBP umgesetzt, wie zum Beispiel die Aufnahme der Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung oder Anpassungen an den IESBA Code of Ethics.

Insgesamt sind die Änderungen in beiden Satzungen so umfangreich, dass sie neu gefasst werden sollen. Der Beirat der WPK wird die Entwürfe am 29. April 2016 beraten und gegebenenfalls beschließen. Zur Information des Berufsstandes werden die Entwürfe hier vorab veröffentlicht. Dies soll auch die Diskussion in den Kammerversammlungen unterstützen.

Berufssatzung für WP/vBP

Die geplante Neufassung ist auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Vorgaben des Gesetzgebers ausgerichtet. Dabei soll der in Deutschland traditionell bestehende hohe Qualitätsanspruch berücksichtigt werden und es soll Erleichterungen geben. Die Änderungen betreffen die Themenbereiche

  • Begrenzung bestimmter Pflichten auf Abschlussprüfungen nach § 316 HGB
  • Erstellung eines abgerundeten Regelwerks für den Berufsstand im Sinne eines „roten Fadens“
  • Umsetzung der Vorgaben des CoE prinzipienorientiert und damit an die deutsche Rechtslage angelehnt
  • Betonung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, insbesondere bei der Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems
  • Liberalisierungen und Streichungen.

Nachfolgend veröffentlicht sind eine synoptische Darstellung der Änderungen, eine Lesefassung des Satzungstextes sowie der Entwurf der Erläuterungstexte der Berufssatzung.

Satzung für Qualitätskontrolle

Die Änderungen der Satzung für Qualitätskontrolle folgen überwiegend aus den Änderungen der WPO durch das APAReG. Die Änderungen betreffen die Themenbereiche

  • Registrierung der Prüfer für Qualitätskontrolle
  • Anzeigeverfahren bei Aufnahme der Tätigkeit als Abschlussprüfer
  • Sonderfall der Benennung eines Prüfers für Qualitätskontrolle durch die Kommission für Qualitätskontrolle
  • Bestimmung des Turnus bis zur nächsten Qualitätskontrolle anhand einer Risikoanalyse
  • Durchführung von Qualitätskontrollen und die Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle
  • Teilnahme der Kommission für Qualitätskontrolle an Qualitätskontrollen und deren Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle
  • Durchführung von Qualitätskontrollen bei gemischten Praxen (Abschlussprüfer, die auch § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB-Unternehmen prüfen).

Vorstand und Kommission für Qualitätskontrolle haben den Entwurf in einem gemeinsamen Ausschuss erarbeitet. Der Beirat war mit Gästen vertreten. Die Berufsverbände wurden angehört.

Die Änderungen gegenüber der derzeit geltenden Fassung der Satzung für Qualitätskontrolle sind nachfolgend in einer Datei im Änderungsmodus dargestellt, außerdem steht die Lesefassung zur Verfügung.

Die Satzungsentwürfe haben jeweils mit Bitte um Stellungnahme die APAK (Voraussetzung für eine Beschlussfassung im Beirat) und das BMWi (als Genehmigungsbehörde) vorab erhalten.

Ihre Anmerkungen nehmen wir gerne unter kontakt(at)wpk.de entgegen.

Downloads

  • Entwurf Neufassung Berufssatzung für WP/vBP – Synopse (pdf 934 KB)

  • Entwurf Neufassung Berufssatzung für WP/vBP – Lesefassung (pdf 671 KB)

  • Entwurf Erläuterungstexte zur Berufssatzung für WP/vBP – Änderungsmodus (pdf 1,1 MB)

  • Entwurf Neufassung Satzung für Qualitätskontrolle – Änderungsmodus (pdf 214 KB)

  • Entwurf Neufassung Satzung für Qualitätskontrolle – Lesefassung (pdf 186 KB)