1. Februar 2021
IESBA:
Konsultation zur Ausweitung der Definition Public Interest Entity (PIE)
Die in Abstimmung mit dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) entwickelten Vorschläge des IESBA sehen insbesondere Folgendes vor:
- Einführung eines Kriterienkatalogs zur Beurteilung des Grads des öffentlichen Interesses an einer Einheit,
- Erweiterung der aktuellen Definition PIE um eine weitgefasste Liste von PIE-Kategorien, die auf nationaler Ebene vom jeweiligen Standardsetzer im Zuge der Übernahme des Code gegebenenfalls konkretisiert und angepasst werden sollen,
- Ersetzung des Begriffs Listed Entity durch Publicly Traded Entity,
- Einführung einer Verpflichtung für Praxen zur Prüfung, ob zusätzliche Einheiten als PIE behandelt werden sollten,
- Einführung einer Verpflichtung für Praxen zur Offenlegung, ob sie einen Prüfungsmandanten als PIE behandelt haben.
Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation sind bis zum 3. Mai 2021 möglich.