Neu auf WPK.de

Neu auf WPK.de bietet sämtliche Nachrichten der WPK in der Abfolge ihrer Veröffentlichung. Standardmäßig werden alle Nachrichten angezeigt („Alle“). Durch die Auswahl nach den Kategorien kann die Anzeige auf Nachrichten aus den acht oben angegebenen Themenbereichen eingeschränkt werden.

2021

Berufsrecht
22. Dezember 2021

Ergänzung der Erläuterungstexte zu § 4 der Berufssatzung für WP/vBP (Gewissenhaftigkeit)

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 wird R120.5 des IESBA Code of Ethics dahingehend geändert, dass Berufsangehörige sich im Bereich ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit neben der bereits bestehenden Anforderung eines „professional judgment“ zusätzlich ein sogenanntes „inquiring mind“ zu eigen machen müssen.

go
Berufsrecht
1. Dezember 2021

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Führen der Berufsbezeichnung StB während der Beurlaubung als WP/vBP

Ich bin WP/StB und bin für meine außerberufliche Tätigkeit als kaufmännischer Geschäftsführer eines gewerblichen Unternehmens beurlaubt. Ich übe diese Tätigkeit lediglich in Teilzeit aus und möchte in Nebentätigkeit weiterhin als StB in meiner bisherigen WP-Praxis tätig sein und auftreten. Darf ich das und muss ich etwas bei der Kundmachung beachten?

sw
Berufsrecht
29. November 2021

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Bankbestätigungen ausschließlich unter Einbindung einer digitalen Plattform

Die Bank eines Abschlussprüfungsmandanten hat angekündigt, Bankbestätigungen ausschließlich unter Einbindung einer digitalen Plattform namens confirmation.com bereitzustellen; der Prozess der Einholung der Bankbestätigungen soll vollständig digital gestaltet sein. Was muss ich berufsrechtlich und fachlich beachten?

ge/we
Berufsrecht
19. November 2021

OLG Düsseldorf:
Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers als Masseverbindlichkeit

Nach dem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil des OLG Düsseldorf vom 25. März 2021 – 5 U 91/20 stellt die Vergütungsforderung eines noch von der Insolvenzschuldnerin bestellten Abschlussprüfers eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. InsO dar, wenn die Prüfung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet worden ist. Dies gilt auch für die Vergütung von Leistungen, die der Abschlussprüfer vor Verfahrenseröffnung erbracht hat.

Das OLG Düsseldorf begründet seine Auffassung im Wesentlichen wie folgt: Hinsichtlich der Bestellung des Abschlussprüfers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in § 155 Abs. 3 Satz 1 InsO geregelt, dass diese auf Antrag des Insolvenzverwalters durch das Registergericht erfolgt. Dies gilt auch für noch nicht geprüfte Jahresabschlüsse, die sich auf Geschäftsjahre vor Insolvenzeröffnung beziehen. In diesem Fall stellt die entstehende Vergütungsforderung des Abschlussprüfers unstreitig eine Masseverbindlichkeit dar.

go
Berufsrecht
8. November 2021

BaFin:
Hinweis zum Abschlussprüferwechsel konkretisiert

Unter „Neu auf WPK.de“ vom 13. Juli 2021 informierte die WPK über den Hinweis der BaFin zum Abschlussprüferwechsel, der die verschärfte Rotationspflicht bei bestimmten Abschlussprüfungsmandaten durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) aufgreift. Darauf aufbauend hat uns die BaFin aktuell in einem Verbändeanschreiben folgende Konkretisierungen mitgeteilt:

we
Berufsrecht
5. November 2021

IFAC:
Internationale Standards jetzt digital verfügbar

Das International Federation of Accountants (IFAC) hat eine digitale Plattform entwickelt (Registrierung erforderlich), auf der wichtige internationale Standards für den Berufsstand in elektronischer Version zur Verfügung stehen. Es handelt sich um die Standards des International Audit and Assurance Standards Board (IAASB), des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) und des International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB).

Die elektronischen Versionen sind app-ähnlich konzipiert, mit hilfreichen Verlinkungen und Verweisen auf relevante Quellen und Papiere. Über eine optimierte Suchfunktion lassen sich Sachverhalte schnell identifizieren. Die Standards werden dadurch nutzerfreundlicher sowie einfacher navigierbar. Damit sollen auch ihre Übernahme und Implementierung vereinfacht und gefördert werden.

en
Berufsrecht
25. Oktober 2021

IESBA:
2021 Handbook veröffentlicht

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die 2021 Edition of the Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) veröffentlicht.

Die Neuauflage berücksichtigt kürzlich genehmigte Änderungen am Code of Ethics:

en
Berufsrecht
5. Oktober 2021

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Firmenähnlicher Name einer Partnerschaftsgesellschaft

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft hat den Namen „MMS Meier Müller Schulze Partnerschaftsgesellschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“. Wir führen im Geschäftsverkehr neben unserem Namen das Logo „MMS“ und sind bei unseren Mandanten als „die MMS“ bekannt.

Wir haben erfahren, dass das Namensrecht für Partnerschaftsgesellschaften geändert wird und würden gerne auf „MMS PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ verkürzen. Dürfen wir das veranlassen?

ti
Berufsrecht
27. September 2021

Coronavirus:
Verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis von WP/vBP bei Coronahilfen

WP/vBP werden seit dem 1. August 2021 als vertretungsgefugt vor den Verwaltungsgerichten angesehen (§ 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO), wenn es sich um Angelegenheiten finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der Pandemie handelt und soweit diese Programme eine Einbeziehung von WP/vBP als prüfende Dritte vorsehen.

Diese Neuerung ergibt sich aus Art. 16 Nr. 2 des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154, überwiegend in Kraft seit dem 1. August 2021). Über die berufsrechtlichen Neuerungen dieses Gesetzes berichtete die WPK unter „Neu auf WPK.de“ vom 3. August 2021.

ko
Berufsrecht
17. August 2021

Rechtsdienstleistungsmarkt – keine erweiterten Möglichkeiten für WP/vBP bei Erfolgshonoraren

Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt wurde am 17. August 2021 verkündet (BGBl. I, S. 3415). Es wird am 1. Oktober 2021 in Kraft treten.

Für WP/vBP bleibt es bei der derzeitigen Regelung nach § 55a WPO, wonach sie für eine Hilfeleistung in Steuersachen Erfolgshonorare nur dann vereinbaren dürfen, wenn der Auftraggeber bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines solchen Honorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Die einzige Neuerung liegt darin, dass bei dieser Abwägung nicht mehr auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers abgestellt wird.

ko
Berufsrecht
10. August 2021

IESBA:
Konsultation zu Folgeänderungen am Code of Ethics aufgrund neuer Qualitätsmanagementstandards

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt die Konsultation Proposed Quality Management-related Conforming Amendments to the Code zu Änderungen am Code of Ethics (Code) durch. Stellungnahmen sind bis zum 5. Oktober 2021 möglich. Die Änderungen erfolgen in Reaktion auf die vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) im Dezember 2020 veröffentlichten neuen Qualitätsmanagementstandards, insbesondere ISQM 1 und ISQM 2.

Nur Angleichung der Begrifflichkeiten

Mit den Vorschlägen soll der Code (lediglich) an die neuen Begrifflichkeiten und Konzepte in ISQM 1 und ISQM 2 angeglichen werden. Weitergehende (inhaltliche) Änderungen des Code sind nicht beabsichtigt. Die geplanten Änderungen hat das IESBA mit dem IAASB abgestimmt.

en
Berufsrecht
5. August 2021

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Weiterführung der Berufsbezeichnung WP bei fortdauernder Zulassung als RA oder StB oder berufsnaher Tätigkeit

Ich werde zum Jahresende altersbedingt auf meine Bestellung als WP verzichten, möchte aber vorübergehend noch als RA zugelassen bleiben und habe weiterhin auch ein Aufsichtsratsmandat. Kann ich die Bezeichnung Wirtschaftsprüfer nach meinem Verzicht mit Genehmigung der WPK weiterführen?

uh
Berufsrecht
3. August 2021

OLG Frankfurt am Main:
Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers in der Insolvenz sind teilbar

Nach einem aktuellen Urteil sind Vergütungsansprüche des noch von der Insolvenzschuldnerin bestellten Abschlussprüfers, die sich auf Tätigkeiten beziehen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht wurden, auch dann keine Masseverbindlichkeiten, wenn die Prüfung erst nach der Insolvenzeröffnung abgeschlossen wird (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. April 2021 – 4 U 72/20).

Nach Auffassung des Gerichts sind die Leistungen des Abschlussprüfers in vor und nach der Insolvenzeröffnung erbrachte Prüfungsleistungen teilbar. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das OLG die Revision zugelassen, die bereits beim BGH eingelegt worden ist (IX ZR 75/21). Damit wird diese bislang umstrittene Frage voraussichtlich bald höchstrichterlich geklärt.

go
Berufsrecht
3. August 2021

Weitere Gesetze mit WPO-Änderungen verkündet

Nachdem das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) im Wesentlichen am 1. Juli 2021 in Kraft trat, wurden kürzlich zwei weitere Gesetzgebungsverfahren mit Änderungen der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abgeschlossen:

Im Folgenden sind die wesentlichen WPO-Änderungen zusammengefasst.

ko
Berufsrecht
19. Juli 2021

Geltung der durch das FISG erhöhten Haftsummen für Prüfungen mit Verweis auf § 323 Abs. 2 HGB

Unter „Neu auf WPK.de“ vom 14. Juli 2021 gab die WPK einen ersten Hinweis auf Anpassungsbedarf bei der Berufshaftpflichtversicherung infolge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) für gesetzliche Abschlussprüfer.

Die Erhöhungen der Haftsummen in § 323 Abs. 2 HGB und die Differenzierungen nach der Art des Mandats und dem Grad des Verschuldens durch das FISG betreffen aber nicht nur gesetzliche Abschlussprüfungen, sondern auch alle Prüfungen, die auf die eine oder andere Art auf § 323 Abs. 2 HGB verweisen.

uh
Berufsrecht
14. Juli 2021

Anpassungen der Modalitäten bei der Berufshaftpflichtversicherung infolge des FISG

Die deutliche Erhöhung der Haftsummen für gesetzliche Abschlussprüfungen durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) hat Auswirkungen auf die nötigen Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung sowie auf das Risiko innerhalb einer genommenen Deckungssumme und damit insgesamt auf die Versicherungsprämien.

Die WPK hat vor diesem Hintergrund Gespräche mit den Versicherern aufgenommen. Im Ergebnis erster Gespräche zeichnen sich Änderungen bei den Modalitäten bei der Berufshaftpflichtversicherung ab.

uh
Berufsrecht
14. Juli 2021

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Wirtschaftsprüfer als Geschäftsführer einer mit einer befreundeten Familie betriebenen vermögensverwaltenden GmbH

Ich möchte Geschäftsführer einer GmbH werden, die Eigentümerin eines mit Garagen bebauten Grundstücks ist. Die Garagen sind langjährig an wenige Mieter vermietet. Darüber hinaus findet kein Geschäftsbetrieb statt. Ich bin als Gesellschafter mit 50 % der Anteile beteiligt, die andere Hälfte der Anteile werden von Mitgliedern einer befreundeten Familie gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist ausschließlich die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere des Grundstücks. Ist die Bestellung als Geschäftsführer dieser GmbH mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers vereinbar oder liegt eine verbotene gewerbliche Tätigkeit vor?

ti
Berufsrecht
13. Juli 2021

BaFin:
Hinweis zum Abschlussprüferwechsel

Aufgrund der verschärften Rotationspflicht bei Abschlussprüfungsmandaten durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Hinweis zum Abschlussprüferwechsel veröffentlicht. Darin wird erläutert, in welchen Fällen die BaFin ihr Ermessen bezüglich einer Verlängerung der Rotationspflicht ausüben kann.

we
Berufsrecht
13. Juli 2021

Transparenzberichte 2020/2021 (Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014)

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, haben gemäß Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen und die zuständige Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – zu informieren.

Berufsrecht
14. Juni 2021

Coronavirus:
Vorstand der WPK zum erleichterten Nachweis der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im Jahr 2021

Angesichts der Corona-Pandemie hatte sich der Vorstand mit der Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung nach § 5 BS WP/vBP im Jahr 2020 beschäftigt. Hierzu hatte er eine Verlautbarung veröffentlicht, nach der es im Pandemiejahr 2020 bei der Erfüllung der Fortbildungspflicht bezüglich der strukturierten Fortbildung in Höhe von 20 Stunden nicht zu beanstanden ist, wenn dies über IT-gestützte Fachkurse erfolgt, bei denen der Nachweis der Dauer der Teilnahme nicht geführt werden kann (siehe „Neu auf WPK.de“ vom 30. Juni 2020, und WPK Magazin 3/2020, Seite 7 (PDF)).

Da die Corona-Pandemie auch im Jahr 2021 andauert, hat der Vorstand in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 beschlossen und verlautbart:

ge
Berufsrecht
8. Juni 2021

Neuerungen durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)

Der Bundestag hat das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) am 20. Mai 2021 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 28. Mai 2021 zugestimmt, so dass es nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt in Kürze in Kraft treten wird.

Im Folgenden wird in einer kurzen Übersicht dargestellt, was sich im Bereich der gesetzlichen Vorschriften, die unmittelbar die berufliche Tätigkeit des WP/vBP regeln, ändern wird.

go
Berufsrecht
21. Mai 2021

Pressemitteilung:
Das FISG geht in der Abschlussprüfung am selbstgesteckten Ziel weitgehend vorbei

Mehr Transparenz in der Aufsicht dank der Initiative der WPK – Gestern hat der Bundestag das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) verabschiedet. Dazu sagte Gerhard Ziegler, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer (WPK):

„Das Gesetz zielt darauf ab, die Richtigkeit der Rechnungslegung von Unternehmen sicherzustellen und das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt dauerhaft zu stärken. Jedenfalls mit Blick auf die Abschlussprüfung wird dies leider kaum erreicht werden.

th
Berufsrecht
5. Mai 2021

Stellungnahme:
WPK spricht sich gegen geplante Erweiterungen der PIE-Kategorien im IESBA Code of Ethics aus

Die WPK hat mit Schreiben vom 30. April 2021 zu dem Konsultationspapier des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zur Überarbeitung der im Code of Ethics (Code) enthaltenen Begriffe „Einheit von öffentlichem Interesse“ (Public Interest Entity – PIE) und „Kapitalmarktnotierte Einheit“ (Listed Entity) Stellung genommen (Proposed Revisions to the Definitions of Listed Entity and Public Interest Entity in the Code).

en
Berufsrecht
5. Mai 2021

IESBA:
Maßnahmenpaket zur Sicherung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in Bezug auf Nichtprüfungsleistungen und Honorare

Am 28. April 2021 hat das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) die überarbeiteten Vorschriften des International Code of Ethics for Professional Accountants in Bezug auf Nichtprüfungsleistungen (Non-Assurance Services, NAS) und Honorare (Fees) veröffentlicht.

la
Berufsrecht
15. April 2021

IESBA:
Fragebogen zu den Auswirkungen der Änderungen des Code of Ethics in Bezug auf langjährige Beziehungen zum Prüfungsmandanten (Long Association)

Am 14. April 2021 hat das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) einen Fragebogen zu den Anforderungen in Bezug auf langjährige Beziehungen zum Prüfungsmandanten veröffentlicht. Ziel ist es, ein Meinungsbild zu den seit 2018 geltenden geänderten Regelungen zu erhalten (Long Association Post-Implementation Review). Die Befragung läuft bis zum 31. Mai 2021.

la
Berufsrecht
2. März 2021

BGH entscheidet über die Befugnis zur Entbindung von der Schweigepflicht im Verfahren vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Der Bundesgerichtshof hat mit drei im Wesentlichen gleichlautenden Beschlüssen jeweils vom 27. Januar 2021 eine Grundsatzentscheidung zur Entbindung von der Pflicht zur beruflichen Verschwiegenheit getroffen (Aktenzeichen: StB 43/20, 44/20, 48/20).

Danach sind diejenigen Personen dazu befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu jenem in einer geschützten Vertrauensbeziehung stehen. Hierunter fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnis mit einem Wirtschaftsprüfer regelmäßig nur der oder die Auftraggeber.

Für eine juristische Person können diejenigen natürlichen Personen die Entbindungserklärung abgeben, die zum Zeitpunkt der Zeugenaussage zu ihrer Vertretung berufen sind. Ist über das Vermögen einer juristischen Person das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, ist dieser zur Entbindung des Berufsgeheimnisträgers berechtigt, soweit das Vertrauensverhältnis Angelegenheiten der Insolvenzmasse betrifft (so die Leitsätze des Beschlusses vom 27. Januar 2021 zum Aktenzeichen StB 44/20; die im Folgenden angegebenen Randnummern beziehen sich auf diesen Beschluss).

go
Berufsrecht
23. Februar 2021

IESBA:
Neuer Vorsitzender/neue Vorsitzende ab 2022 gesucht

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) sucht einen neuen Vorsitzenden/eine neue Vorsitzende, zunächst für eine dreijährige Amtszeit ab 1. Januar 2022. Die Amtszeit des amtierenden Vorsitzenden Dr. Stavros Thomadakis endet zum 31. Dezember 2021.

Die Person muss insbesondere vom Berufsstand unabhängig sein, das heißt sie darf in den letzten fünf Jahren vor Amtsbeginn keine Abschlussprüfungen durchgeführt haben („Candidates shall not have practiced auditing for at least five years prior to January 1, 2022“).

Bewerbungen sind bis zum 30. April 2021 möglich. Nähere Informationen sind dem Nominierungsaufruf (PDF) zu entnehmen.

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Berufsrecht
1. Februar 2021

IESBA:
Konsultation zur Ausweitung der Definition Public Interest Entity (PIE)

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt eine Konsultation zur Überarbeitung (Exposure Draft) der im Code of Ethics (Code) enthaltenen Begriffe „Einheit von öffentlichem Interesse“ (Public Interest Entity) und „Kapitalmarktnotierte Einheit“ (Listed Entity) durch (Proposed Revisions to the Definitions of Listed Entity and Public Interest Entity in the Code).

en
Berufsrecht
19. Januar 2021

IESBA:
Änderungen am Code of Ethics zur Objektivität des auftragsbegleitenden Qualitätssicherers (Engagement Quality Reviewer)

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat Änderungen am IESBA Code of Ethics (Code) zur Objektivität des auftragsbegleitenden Qualitätssicherers und anderer geeigneter Reviewer veröffentlicht (Revisions to the Code Addressing the Objectivity of an Engagement Quality Reviewer and other Appropriate Reviewers).

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