Berufspolitik
23. Januar 2023

Stellungnahme:
Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie – neue Prüfungsaufgabe für WP/vBP

Im Rahmen eines milliardenschweren Förderprogramms sollen künftig durch sogenannte Klimaschutzverträge besonders große und transformative Produktionsverfahren in Industrieanlagen finanziert werden. Damit sollen Emissionseinsparungen erreicht, aber auch die Entwicklung von klimaneutralen Technologien und Infrastrukturen gefördert werden.

Prüfern soll dabei eine entscheidende Rolle zukommen. Sie sollen auf Verlangen der zuständigen Stelle von den antragstellenden Unternehmen einzureichende Unterlagen prüfen. Zu der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entwickelten Förderrichtlinie Klimaschutzverträge hat die WPK Hinweise zur Ausgestaltung der Prüfungsaufgabe gegeben.

WPK empfiehlt technologieoffenes und einfaches Antragsverfahren

Zur Form der Einreichung von Prüfungsergebnissen hat die WPK ein technologieoffenes und möglichst einfaches Antragsverfahren empfohlen. Zudem sollte der Prüfungsgegenstand klar definiert werden. Fraglich ist dabei vor allem, wie weitgehend insoweit das Recht der zuständigen Stelle sein soll, Prüfungen zu verlangen.

Für diese Prüfung eignen sich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer und deren Berufsgesellschaften, da sie aufgrund ihrer Befugnis zur Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen verbunden mit einem internen Qualitätssicherungssystem, das zudem extern kontrolliert wird, die „geborenen Prüfer“ sind.

Mit Blick auf die zu vermittelnde Prüfungssicherheit kann es sich nach dem Verständnis der WPK nur um eine prüferische Durchsicht im Sinne einer Plausibilitätsprüfung handeln. Die Förderrichtlinie sollte außerdem den Unterschied zwischen der Verantwortlichkeit und Haftung des Antragstellers für die Erstellung und Zusammenstellung der Unterlagen und der des Prüfers festlegen, der die ihm vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen prüfen soll.

ko

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