Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung:
Gespräch mit dem DStV
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte die WPK darüber informiert, dass sich im Rahmen der Ressortabstimmung die zuständigen Ministerien für die Eingliederung der Abschlussprüferaufsicht in eine bestehende Bundesbehörde ausgesprochen hätten. Es werde noch geprüft und abgestimmt, welche Bundesbehörde hierfür am besten geeignet sei („Neu auf WPK.de“ vom 13. April 2015).
Die WPK betonte, dass sich bei einer Eingliederung in eine Bundesbehörde eine mögliche Teilung der Rechtsaufsicht in die des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die WPK und die eines anderen Ministeriums, dem die Bundesbehörde untersteht, nachteilhaft auswirken könnte. Insgesamt gesehen müsse die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Aufsicht gewährleistet werden. Auch im internationalen Vergleich dürfe die bis heute gut aufgestellte deutsche Abschlussprüferaufsicht nicht an Ansehen verlieren.
Der im April vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte Referentenentwurf eines Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) regelt die prüfungsbezogenen Vorgaben der EU-Reform („Neu auf WPK.de“ vom 13. April 2015). Der darin vorgesehene einheitliche Bestätigungsvermerk für alle Prüfungen ist nach übereinstimmender Ansicht von DStV und WPK nicht zielführend, weil weitergehende Berichtspflichten auch für mittelgroße Unternehmen übernommen und offengelegt werden müssten.
Die DStV-Vertreter setzten sich dafür ein, sich auch weiterhin an den Belangen der kleinen und mittleren Praxen zu orientieren. So sollten Maßnahmen unterbleiben, die zu einer weiteren Konzentration auf dem Prüfermarkt führen. Auch für kleine Praxen sollte es wirtschaftlich möglich und attraktiv sein, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen.