Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung:
BMWi veröffentlicht überarbeiteten Referentenentwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) – zweiter Teil zur Neustrukturierung der Aufsicht
Der Vorstand hat sich bislang für die Errichtung einer neuen eigenständigen Abschlussprüferaufsichtsbehörde ausgesprochen. Er begrüßt, dass eine gesetzliche Überleitung der Mitarbeiter sichergestellt werden soll.
Die WPK wird nach der Auswertung auch zu diesen Regelungen Stellung nehmen. Hinweise aus dem Berufsstand sind willkommen (E-Mail: kontakt(at)wpk.de, Betreff: Referentenentwurf APAReG). Stellungnahmen gegenüber dem BMWi zum Artikel 2 des Referentenentwurfes sind bis zum 3. Juni 2015 möglich.
Der erste Teil des Gesetzentwurfs (Artikel 1; dazu bereits „Neu auf WPK.de“ vom 15. Mai 2015) befasst sich mit Änderungsbedarf in der WPO resultierend aus den europäischen Vorgaben sowie weiteren Änderungen der WPO ohne Bezug zur Richtlinienumsetzung, die in den letzten Jahren mit Blick auf die EU-Reform der Abschlussprüfung aufgeschoben worden waren.