Stellungnahme:
Referentenentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG)
Der Vorstand sieht in dem Referentenentwurf des AReG einen geeigneten Vorschlag zur Umsetzung der Abschlussprüfer-Richtlinie und zur Ausführung der Abschlussprüfer-Verordnung und unterstützt die Empfehlung die Mitgliedstaatenwahlrechte durch den Gesetzgeber auszunutzen. Der Referentenentwurf stelle insgesamt einen vertretbaren Kompromiss mit Blick auf Prüfungsqualität und Unbefangenheit, Wettbewerb und Bürokratie dar. Dennoch müsse betont werden, dass der Berufsstand mit beträchtlichen Änderungen konfrontiert wird.
Allerdings plädiert die WPK deutlich gegen die in § 322a HGB-E vorgesehene Übertragung der umfassenden Anforderungen an den Bestätigungsvermerk bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE – Public Interest Entities) auf jene Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind:
- Diese Ausweitung widerspricht einer Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist mit hohen Kosten für die Informationsbereitstellung verbunden.
- Zudem ist der Adressatenkreis mittelständischer Nicht-PIE-Unternehmen oftmals sehr begrenzt und aufgrund von Eigenkapital- oder Fremdkapitalpositionen im Unternehmen gut mit Unternehmensinformationen versorgt, so dass die vorgesehene Berichterstattung im Bestätigungsvermerk hier keinen zusätzlichen Nutzen verspricht.
- Überdies resultieren auf EU-Ebene Wettbewerbsnachteile für deutsche Nicht-PIE-Unternehmen in Form höherer Prüfungskosten und Informationsasymmetrien, da die anderen EU-Mitgliedstaaten keine derartige Ausweitung der Berichterstattung im Bestätigungsvermerk vorsehen.
Einzelheiten können der nachfolgenden Stellungnahme der WPK entnommen werden.