Bekämpfung der Geldwäsche
29. März 2022

Übersicht der Listen der Hochrisikoländer aktualisiert

Die Europäische Kommission hat Drittstaaten mit hohem Geldwäscherisiko festgelegt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14. Juli 2016, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/229 vom 7. Januar 2022, in Kraft getreten am 13. März 2022).

Die Financial Action Task Force (FATF) und ihre Regionalgruppen überprüfen zudem weitere Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF.

Die unter Beobachtung stehenden Länder hat die FATF zuletzt in einer Mitteilung vom 21. Oktober 2021 veröffentlicht. Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben (unverändert Stand 21. Februar 2021).

Die WPK hat die Übersicht der Listen am 28. März 2022 aktualisiert und diese informationshalber im Mitgliederbereich Meine WPK bereitgestellt.

bt

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