WPK
1. Juli 2021

Veranstaltungshinweis:
Neues von der Geldwäsche - Reform des Straftatbestandes und Update zur GwG-Compliance von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Am 4. Oktober 2021 bietet die RAK Koblenz gemeinsam mit der WPK zu den Themenbereichen Strafrecht und Steuerrecht ein Seminar im Rahmen der Reform des Geldwäschetatbestandes („Neu auf WPK.de vom 25. März 2021) mit dem Titel „Neues von der Geldwäsche - Reform des Straftatbestandes und Update zur GwG-Compliance von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern“.

Das Seminar soll den Teilnehmern einen Überblick verschaffen über die wesentlichen Änderungen des § 261 StGB und die damit verbundenen prozessualen Fragestellungen, als auch über die praxisrelevanten Entwicklungen der Geldwäscheprävention.

Referenten

  • Dr. Christian Horvat, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, München
  • Ulrike Thole-Groll, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, München

Ort

Erbacher Hof, Grebenstr. 24, Mainz

Zeit

11.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Teilnahmegebühr

166 Euro

Inhalt

Mit Wirkung zum 18. März 2021 wurde die Strafbarkeit der Geldwäsche erheblich ausgeweitet. Insbesondere ist der Vortatenkatalog weggefallen. Es kann nunmehr jede Straftat Vortat einer Geldwäsche sein. Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist das von besonderer Bedeutung, da sie nicht nur für die Geldwäscheprävention durch die Vorgaben des GwG besonders in der Pflicht sind, sondern für sie im neuen Gesetz ein erhöhter Strafrahmen vorgesehen ist. Nicht zuletzt deshalb erhöhen Nachlässigkeiten in der eigenen Geldwäsche-Compliance das Risiko einer Strafbarkeit neben Sanktionen durch die berufsständischen Kammern.

Bitte melden Sie sich bei Interesse über die Internetseite der RAK Koblenz an.

bn

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