Veranstaltungshinweis:
Neues von der Geldwäsche - Reform des Straftatbestandes und Update zur GwG-Compliance von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
Das Seminar soll den Teilnehmern einen Überblick verschaffen über die wesentlichen Änderungen des § 261 StGB und die damit verbundenen prozessualen Fragestellungen, als auch über die praxisrelevanten Entwicklungen der Geldwäscheprävention.
Referenten
- Dr. Christian Horvat, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, München
- Ulrike Thole-Groll, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, München
Ort
Erbacher Hof, Grebenstr. 24, Mainz
Zeit
11.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Teilnahmegebühr
166 Euro
Inhalt
Mit Wirkung zum 18. März 2021 wurde die Strafbarkeit der Geldwäsche erheblich ausgeweitet. Insbesondere ist der Vortatenkatalog weggefallen. Es kann nunmehr jede Straftat Vortat einer Geldwäsche sein. Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist das von besonderer Bedeutung, da sie nicht nur für die Geldwäscheprävention durch die Vorgaben des GwG besonders in der Pflicht sind, sondern für sie im neuen Gesetz ein erhöhter Strafrahmen vorgesehen ist. Nicht zuletzt deshalb erhöhen Nachlässigkeiten in der eigenen Geldwäsche-Compliance das Risiko einer Strafbarkeit neben Sanktionen durch die berufsständischen Kammern.
Bitte melden Sie sich bei Interesse über die Internetseite der RAK Koblenz an.