Stellungnahme:
Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Legislativpaket zur Bekämpfung der Finanzkriminalität
WPK spricht sich gegen gesonderte Beaufsichtigung und Durchgriffsrechte aus
Überdies spricht sich die WPK gegen den Vorschlag aus, die Selbstverwaltungseinrichtungen hinsichtlich ihrer Geldwäscheaufsichtstätigkeit unter die Aufsicht einer öffentlichen, weisungsbefugten Behörde zu stellen. Diese soll nach dem Legislativvorschlag die Möglichkeit erhalten, den Kammern in Einzelfällen Weisungen hinsichtlich ihrer Geldwäscheaufsichtstätigkeit zu erteilen.
Ebenso spricht sich die WPK dagegen aus, der EU-Aufsichtsbehörde (AMLA) Durchgriffsrechte gegenüber den Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor zu gewähren. Der Legislativvorschlag sieht vor, die AMLA zu berechtigen, die Aufsichtstätigkeit einer Aufsichtsbehörde im Nichtfinanzsektor auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und auf das Bestehen möglicher Mängel zu überprüfen. Stellt die AMLA Verstöße gegen rechtliche Vorgaben oder Mängel fest, soll sie befugt sein, der Aufsichtsbehörde unmittelbar Vorgaben zur Beseitigung der Verstöße oder Mängel machen zu können.
Hier sieht die WPK die Gefahr, dass die AMLA entgegen dem eigentlichen Grundgedanken (direkte Aufsicht nur über bestimmte Verpflichtete im Finanzsektors) über die Weisungsbefugnis gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden eine direkte Aufsicht über Verpflichtete im Nichtfinanzsektor übernimmt.