Stellungnahme:
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
WPG/BPG nicht mehr zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt?
So werden – vermutlich durch ein redaktionelles Versehen – derzeit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) und Buchprüfungsgesellschaften (BPG) nach einer Überarbeitung des § 3 StBerG dort nicht mehr genannt. Dadurch wären diese künftig nicht mehr zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt und nicht mehr postulationsfähig.
WPG/BPG doppelt zuzulassen?
Nicht aufgegriffen wurde bisher die Forderung der WPK nach einer Abgrenzung von WPG/BPG zu den Regelungsentwürfen der BRAO und des StBerG, die verhindern sollen, dass WPG/BPG doppelt zugelassen werden müssen, nämlich auch als Berufsausübungsgesellschaften nach StBerG oder BRAO. Nach dem neuen Verständnis von Berufsgesellschaften in den Regelungsentwürfen von BRAO, PAO und StBerG können über 2.000 anerkannte WPG und alle 70 BPG neben der WPO auch nach der BRAO, dem StBerG oder sogar beiden unterworfen und zur Zulassung nach dem jeweiligen Gesetz verpflichtet werden.