Stellungnahme:
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
Die Anregungen betreffen schwerpunktmäßig Neuerungen, die aus Sicht der WPK nicht erforderlich sind, da sie bereits nach derzeitiger Rechtslage gelten, etwa nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht. Beispielhaft sei hier die vorgesehene Regelung zur Protokollierung der Bestellung als Wirtschaftsprüfer genannt (§ 17 Abs. 4 WPO-E). Diese Regelung ist entbehrlich, da dies bereits nach derzeitiger Verwaltungspraxis gilt. Entbehrlich ist außerdem die Einholung einer Unterschrift des Wirtschaftsprüfers auf dem Protokoll (§ 17 Abs. 4 Satz 2 WPO-E). Diese Regelung würde den bürokratischen Aufwand unnötig erhöhen.