Stellungnahme:
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
Bereits zum Referentenentwurf hatte die WPK gefordert, dass nicht nur Rechtsanwälten, sondern auch Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern in sich überschneidenden Tätigkeitsbereichen – der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 55, 55a WPO) – gleichermaßen die erweiterten Möglichkeiten offenstehen („Neu auf WPK.de“ vom 11. Dezember 2020). Dies hat die WPK nun auch an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages adressiert.