Nachhaltigkeit
23. Juni 2021

EFRAG:
Konsultation zum Verfahren der EU-Standardsetzung für die nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensberichterstattung

Am 16. Juni 2021 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) ein Konsultationspapier zum Verfahren der EU-Standardsetzung für die nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensberichterstattung veröffentlicht (Due Process Procedures on EU Sustainability Reporting Standard-Setting). Stellungnahmen zu dem vorgeschlagenen Due Process sind bis zum 15. September 2021 erbeten.

Hintergrund der Konsultation ist der EU-Richtlinienentwurf zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) der Europäischen Kommission, der unter anderem eine Übernahme von Reporting Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die EU-Kommission beinhaltet. Die EFRAG soll diese europäischen Reporting Standards erarbeiten.

Zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung siehe auch „Neu auf WPK.de“ vom 29. April 2021.

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