Coronavirus:
Selbstständige können jetzt Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 beantragen
Inhaltlich wie Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021
Die bis Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus ist inhaltlich unverändert zur Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021. Antragsberechtigt für die Direktantragstellung Neustarthilfe Plus sind – wie auch bislang – Soloselbstständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen, wie sogenannte kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten und unständige Beschäftigte. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Selbstständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird.
Vorschusszahlung sowie Endabrechnung mit Nachweis der Umsatzeinbußen
Auch die verlängerte Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt. Bei der Endabrechnung müssen Antragsteller dann die Umsatzeinbußen darlegen und nachweisen. Wenn sie im Förderzeitraum Juli bis September bzw. Oktober bis Dezember 2021 Umsatzeinbußen von über 60 % im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 zu verzeichnen haben, können Sie den Zuschuss in voller Höhe behalten. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, wird die Neustarthilfe Plus mit der Endabrechnung (anteilig) gekürzt und ist dann gegebenenfalls anteilig bis zum 30. September 2022 zurückzuzahlen.
Soloselbständige, die bereits die Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können bis 31. Dezember 2021 einen neuen Antrag für die Monate Oktober bis Dezember 2021 stellen. Das geht sehr einfach: Wenn sich keine weiteren Änderungen ergeben haben, genügt dazu ein Klick im Antragssystem.
Praxishinweis zur Kontonummer
Wichtig ist, dass die im Antrag angegebene Kontonummer fehlerfrei eingegeben wird und dass diese mit der Kontonummer übereinstimmt, die beim Finanzamt hinterlegt ist. Bei Anträgen mit abweichenden Kontonummern kommt es im Verfahren der Bewilligungsstellen, das Ende des Monats beginnt, immer wieder zu Rückfrageschleifen und damit zu Verzögerungen bei der Auszahlung. Daher empfiehlt es sich, bei Eingabe der Kontonummer besonders sorgfältig vorzugehen und die beim Finanzamt hinterlegte Kontonummer einzugeben.
Über den Start der Antragsphase für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus berichtete die WPK unter „Neu auf WPK.de“ vom 7. Oktober 2021.