Coronavirus:
Impfsituation in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Beschäftigte benötigen in Sachsen-Anhalt einen Arbeitgebernachweis. Der Nachweis sollte einen Verweis auf die von der Prioritätengruppe 3 der Coronavirus-Impfverordnung umfassten Berufsfelder beziehungsweise auf den Bereich der kritischen Infrastruktur und auf die Tätigkeit in besonders relevanter Position enthalten.
Selbstständige haben eine entsprechende Eigenauskunft vorzulegen. Zur Legitimation wird eine Mitgliedsbescheinigung empfohlen (abrufbar im Mitgliederbereich „Meine WPK“). Auch der Mitgliedsausweis der WPK kann genutzt werden.
Informationen zur Impfung gegen das Coronavirus in Sachsen-Anhalt bietet die Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration.
Die WPK berichtete zur Impfpriorisierung in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen unter „Neu auf WPK.de“ vom 5. Mai 2021 sowie in Baden-Württemberg und Bayern unter „Neu auf WPK.de“ vom 12. Mai 2021.