Coronavirus:
EU-Kommission verlängert und erweitert Beihilferahmen für Corona-Hilfen der Mitgliedstaaten
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der von der Europäischen Kommission vorgelegte erweiterte Beihilferahmen ist eine sehr gute Nachricht für Unternehmen und Beschäftigte. Damit ist ein weiterer Schritt getan für zusätzliche Flexibilität bei Finanzhilfen für die Wirtschaft. Viele Unternehmen sind durch die andauernde Pandemie weiterhin in einer schweren Notlage. Unsere Unternehmen brauchen daher weiterhin unsere Unterstützung. Mit unseren bewährten Corona-Hilfen tun wir weiterhin alles, um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten.“
Der geänderte Beihilferahmen enthält folgende Verbesserungen:
- Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. Euro (bislang 800.000 Euro) beziehungsweise auf 270.000 Euro im Fischerei-/Aquakultursektor (bislang 120.000 Euro) und auf 225.000 Euro im Agrarsektor (bislang 100.000 Euro).
- Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfen auf 10 Mio. Euro (bislang 3 Mio. Euro).
- Verlängerung des Befristeten Rahmens einheitlich bis 31. Dezember 2021 (bislang Befristung bis 30. Juni 2021, für größere Rekapitalisierungen bis 30. September 2021).
Der Befristete Rahmen der Europäischen Kommission stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe).
Auf der Internetseite der Europäischen Kommission steht die Pressemitteilung „Staatliche Beihilfen: Kommission beschließt erneut Verlängerung und Erweiterung des Befristeten Rahmens zur Stützung der Wirtschaft in der Coronakrise“ mit ergänzenden Informationen zur Verfügung.
Siehe zu diesem Thema auch „Neu auf WPK.de“ vom 22. Januar 2021.