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Elektronischer IBAN-Abgleich im Antragsverfahren für Hilfszahlungen
Bisher variiert die Länge der Steuernummer beim Standardschema der Länder je nach Land zwischen zehn und elf Ziffern und ist damit im Bundesportal nicht validierbar. Außerdem ist sie leicht mit der ebenfalls elfstelligen Steuer-ID zu verwechseln. Um diese gesetzlich noch zulässigen Unterschiede auszugleichen, wurde für die Abgabe der elektronischen Steuererklärung in ELSTER ein vereinheitlichtes Bundesschema entwickelt. Die Ausfüllhilfe zum Antrag für die Überbrückungshilfe III erläutert, welche Nummer gemeint ist (mit Link zur ELSTER-Internetseite in den Ausfüllhinweisen).
Damit der Datenabgleich erfolgreich abgeschlossen werden kann, ist die richtige Eingabe der Daten in die Antragsmaske wichtig:
Wichtig ist außerdem, die IBAN des Antragstellers anzugeben, die zum Umsatzsteuerkonto hinterlegt ist, also die Bankverbindung, über die die Umsatzsteuer an das Finanzamt überwiesen/vom Finanzamt abgebucht wird. Es wird um korrekte Dateineingabe gebeten. Eingabefehler führen zu einem negativen Ergebnis des Datenabgleichs. Der Antrag wird in diesem Fall ohne automatisierte Abschlagszahlung in das Fachverfahren überwiesen.
Auf der Internetseite des Ministeriums soll zudem ein Konverter zur Verfügung gestellt werden, der die Steuernummer nach Landesschema in das Bundesformat umwandelt.