Coronavirus:
Bundesrat stimmt Fristverlängerung für Insolvenzanträge und Steuererklärungen zu
Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung verschiebt sich für den Veranlagungszeitraum 2019 von Ende Februar auf Ende August 2021. Die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden wird um sechs Monate ausgeweitet.
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019“ ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.