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Baden-Württemberg verlängert fiktiven Unternehmerlohn in Ergänzung zur Überbrückungshilfe des Bundes
Danach gewährt das Land im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis September 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. Die Antragsvoraussetzungen sind in der nachfolgend zur Verfügung stehenden Verwaltungsvorschrift aufgeführt.
Antragsverfahren wird voraussichtlich im September ergänzt
Die Ergänzung des fiktiven Unternehmerlohns im Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III Plus wird voraussichtlich im September 2021 zur Verfügung stehen. Wurde die Überbrückungshilfe III Plus bis dahin bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.
Unterstützung durch den Berufsstand gewürdigt
An den Berufsstand gerichtet führt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus:
„Gerne möchten wir bei dieser Gelegenheit unseren ausdrücklichen Dank an die Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie die vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer aussprechen. Nicht zuletzt dank Ihres außerordentlichen Engagements ist es uns gelungen seit Beginn der Krise im März 2020 zahlreiche Existenzen und Arbeitsplätze in unserem Land zu sichern. Wir möchten uns bei Ihnen ganz herzlich für Ihr Engagement und Ihr Durchhaltevermögen in den vergangenen Monaten bedanken. Wir wissen Ihren Einsatz in dieser für uns alle sehr herausfordernden Zeit sehr zu schätzen.“