21. Juni 2021
Berufsaufsicht 2020:
Zahl der Erledigungen rückläufig
Die Erledigungsarten der 2020 von der WPK abgeschlossenen Verfahren gliedern sich wie folgt auf:
- 51 Verfahren (43,9 %) wurden eingestellt, weil keine Pflichtverletzung festzustellen war.
- In 9 Verfahren (7,8 %) schieden die Berufsangehörigen aus dem Berufsstand aus.
- In weiteren 32 Verfahren (27,6 %) lag zwar eine Pflichtverletzung vor, der Vorwurf war aber nicht so erheblich, dass eine Sanktion in Form einer berufsaufsichtlichen Maßnahme erforderlich gewesen wäre.
- 24 Maßnahmen wurden rechts- oder bestandskräftig (20,7 %). Neben Rügen wurde ein befristetes Tätigkeitsverbot ausgesprochen sowie weitere 11 Geldbußen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro verhängt. Die Maßnahmen wurden von der WPK unter www.wpk.de/wpk/berufsaufsicht/massnahmen/2020/ bekannt gemacht.
Rund 46 % aller Verfahren betrafen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit. Den weiteren Verfahren lagen unter anderem Gutachtertätigkeiten der Berufsangehörigen oder berufsunwürdiges Verhalten durch strafrechtlich relevantes Verhalten zugrunde.