3. Juli 2020
Stellungnahme:
Entwurf ISA 600 (Revised), Special Considerations - Audits of Group Financial Statements (Including the Work of Component Auditors)
- Negative Wettbewerbseffekte insbesondere für kleine und mittlere Praxen, da das Konzernprüfungsteam künftig massiv in das Vorgehen der Teilbereichsprüfer eingreifen und diesen den bevorzugten Prüfungsansatz vorschreiben darf.
- Die Risikoeinschätzung soll künftig zentral durch das Konzernprüfungsteam vorgenommen werden. Dabei liegt es im Ermessen des Konzernprüfungsteams, ob die Erkenntnisse einer dezentralen Risikoeinschätzung durch den Teilbereichsprüfer weiterhin Berücksichtigung finden.
- Die Verpflichtung zur Durchführung von vollumfänglichen Abschlussprüfungen („Full Scope Audits”) bei bedeutenden Teilbereichen soll künftig nicht mehr bestehen. Stattdessen sollen dem Teilbereichsprüfer Prüfungshandlungen für einzelne Abschlussposten vorgegeben werden.
- Die Einschätzung des „Fraud-Risks“ für Teilbereiche soll künftig ebenfalls durch das Konzernprüfungsteam vorgenommen werden.
- Die Auswirkungen der überarbeiten und in den kommenden zwei Jahren anzuwendenden ISA 540 (rev.) und ISA 315 (rev.) auf die Konzernabschlussprüfung werden im vorliegenden Entwurf nicht hinreichend berücksichtigt.