Coronavirus:
WPK regt Verlängerung der Insolvenzgeldzahlungen an
Die WPK begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der Coronavirus-Pandemie im Insolvenzrecht als einen wichtigen und notwendigen Baustein, um die deutsche Wirtschaft in dieser schwierigen Phase zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Es ist allerdings zu befürchten, dass trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 dennoch viele klein- und mittelständische Unternehmen allein aufgrund der Pandemie den Gang in die Insolvenz antreten müssen.
Eine Verlängerung der Insolvenzgeldzahlungen kann in diesen Fällen Unternehmen mit positiven Sanierungsaussichten eine Betriebsfortführung erleichtern, was zu einem höheren Anteil erfolgreicher Sanierungen führen sollte. Zudem erhöht diese Maßnahme die Sicherheit für die Arbeitnehmer.