Coronavirus:
Überbrückungshilfe für KMU – bitte helfen Sie ab 1. Juli 2020 mit!

Hintergrund meiner Bitte ist, dass wir, die Vertreter der Berufsstände der Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer (WP/vBP) wie auch der Steuerberater (StB), uns auf Nachfrage gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium bereit erklärt haben, bei der Stellung von Anträgen auf Überbrückungshilfe für KMU und Selbstständige mitzuwirken.
Anträge nur über WP/vBP oder StB
Anträge können nach der Konzeption der Bundesregierung nur über WP/vBP oder StB gestellt werden. Damit soll ein Missbrauch bei der Antragstellung verhindert werden und die Antragstellung selbst unbürokratisch und in geordneten Bahnen ablaufen. Die Hilfen sollen bereits ab 1. Juli 2020 für den Zeitraum Juni bis August 2020 beantragt werden können.
Formal wird die Hilfe von den Bundesländern ausgegeben. Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich bereit erklärt, eine bundeseinheitliche Plattform zur Verfügung zu stellen.
Software-Schnittstellen
Anbieter von Software sind auf die Bereitstellung von Schnittstellen angesprochen worden, sodass Daten für die digitalen Antragsformulare direkt aus den Produkten zur Verfügung gestellt werden können. Die Arbeiten hierzu laufen unter Hochdruck. WP/vBP und StB sollen die Angaben des Antragstellers entgegennehmen, teilweise überprüfen und über die digitale Plattform übermitteln.
Helfen Sie mit bei dieser wichtigen Aufgabe zur Überwindung der Folgen aus der Corona-Pandemie.
Ihr Gerhard Ziegler