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Beratungskostenförderung des BMWi für KMU auch bei WP/vBP mit weniger als 50 % Gesamtumsatz aus Unternehmensberatung / vereinfachtes Nachweisverfahren für WP/vBP
Über Einzelheiten zur Förderung und zur Registrierung als Berater informiert die Internetseite des BAFA.
Mit Blick auf die strenge gesetzliche Regulierung der WP/vBP, insbesondere auch zum Qualitätssicherungssystem, sind BAFA und WPK übereingekommen, die für gewerbliche Berater notwendigen Nachweise durch eine qualifizierte Bescheinigung der WPK zu ersetzen.
Die Bescheinigung der WPK für die BAFA-Registrierung wird unter folgenden zwei Voraussetzungen umgehend erteilt:
- Bestellung als WP oder vBP oder die Anerkennung als WPG oder BPG,
- selbstständige Tätigkeit (eigene Praxis, Partner, Sozius). Ausschließlich angestellte WP sind nicht selbstständig, können aber jederzeit zum Beispiel eine eigene Praxis begründen (Meldung zum Register, Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung).
Um die Bescheinigung von der WPK zu erhalten oder wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an berufsregister(at)wpk.de.