Besetzung des Vorstandes und des Haushaltsausschusses der WPK rechtmäßig – Bundesverwaltungsgericht weist Revision zurück
Zum Hintergrund
Beiratsmitglieder der Gschrei-/Eschbach-Wahllisten waren mit der Klage gegen die Wahl des Vorstandes und die Wahl des Haushaltsausschusses der WPK vorgegangen, weil sie bei den Wahlen Vertreter ihrer Listen zu Unrecht unberücksichtigt sahen. Weder übergeordnetes Recht noch die Satzung der WPK machen eine Vorgabe, die Mitglieder des Vorstandes, des Haushaltsausschusses und gegebenenfalls auch noch anderer Gremien nur im Verhältnis der im Beirat vertretenen Listen wählen zu dürfen (Spiegelbildlichkeit).
Die WPK berichtete über die Klageabweisungen in den Vorinstanzen unter „Neu auf WPK.de“ vom 22. März 2016 und „Neu auf WPK.de“ vom 19. Januar 2017.
Damit wurden alle gegen die WPK angestrengten Verfahren mit berufspolitischem Hintergrund zugunsten der WPK entschieden.