Wirtschaftsprüfungsexamen:
Entwurf einer Neufassung des Referenzrahmens gemäß § 4 Abs. 1 der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
Der Referenzrahmen legt die Anforderungen an die einzelnen Studien- und Prüfungsziele eines Masterstudienganges fest, der gemäß § 8a WPO als zur Ausbildung von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern besonders geeignet anerkannt wird. Darüber hinaus ist die Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen aus einem Hochschulstudium, die gemäß § 13b WPO auf das Wirtschaftsprüfungsexamen angerechnet werden, anhand dieses Referenzrahmens zu beurteilen.
Der Entwurf der Neufassung des Referenzrahmens ist der interessierten Öffentlichkeit am 8. Juni 2016 übersandt worden. Stellungnahmen können bis zum 21. Juli 2016 abgegeben werden.