Kein Anspruch für vereidigte Buchprüfer auf prüfungsbefreite Bestellung als Wirtschaftsprüfer – vollständiges Urteil des BVerwG
In den ausführlichen Urteilsgründen wird im Einzelnen ausgeführt, warum der behauptete Anspruch des vereidigten Buchprüfers auf prüfungsfreie Bestellung als Wirtschaftsprüfer nicht besteht: Eine Verpflichtung zur Gleichstellung von vereidigten Buchprüfern mit Wirtschaftsprüfern gebiete weder das Grundgesetz noch europäisches Recht. Es bestünden sachliche Gründe, vereidigte Buchprüfer den Wirtschaftsprüfern nicht ohne Zusatzprüfung gleichzustellen. Die Ausbildungsinhalte für den Beruf der vereidigten Buchprüfer blieben hinter denjenigen für den Beruf des Wirtschaftsprüfers deutlich zurück. Vor dem Hintergrund, dass die Rechnungsprüfung großer Kapital- und Personenhandelsgesellschaften regelmäßig sehr komplex sei und die Prüfung von Konzernabschlüssen besonderen rechtlichen Regelungen unterworfen sei, sei es insofern gerechtfertigt, die Prüfung von Jahresabschlüssen dieser Gesellschaften und von Konzernabschlüssen Wirtschaftsprüfern vorzubehalten und deren Bestellung vom Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer besonderen, umfangreichen und vertieften Ausbildung abhängig zu machen. Auch ergebe sich kein Anspruch aus der EU-Abschlussprüferrichtlinie. Diese verpflichte den nationalen Gesetzgeber nicht, das Berufsbild des Abschlussprüfers einheitlich zu regeln. Sie definiere lediglich Mindestanforderungen an Abschlussprüfer, fixiere aber nicht abschließend das Berufsbild eines Abschluss- oder gar eines Wirtschaftsprüfers. Auch sieht das Gericht bei der Entscheidung, den Kläger nicht ohne weitere Prüfung als Wirtschaftsprüfer zu bestellen, keine Verletzung der Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit.
Das Urteil (in neutralisierter Form) finden Sie nachfolgend.