11. Februar 2016
DRSC:
Entwurf von Änderungen an DRS 16 Zwischenberichterstattung veröffentlicht
Der E-DRÄS 7 schlägt insbesondere folgende Änderungen an DRS 16 vor:
- Änderung der Bezeichnung des Standards in Halbjahresfinanzberichterstattung sowie sich daraus ergebende Änderungen in verschiedenen Termini.
- Sämtliche Bezüge auf § 37x WpHG werden gestrichen.
- Die Vorgaben in DRS 16 (2012) zu Zwischenmitteilungen und zur Quartalsfinanzberichterstattung werden aufgehoben.
- Anpassung der Definitionen an die geänderten Inhalte.
- Geänderte Formulierung der Ausnahmeregelung von der Pflicht zur Berichterstattung über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
Zu dem Entwurf kann bis zum 21. März 2016 Stellung genommen werden. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.