Deutscher Bundestag:
Öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf des AReG im Rechtsausschuss

Zu einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs gab es Zweifel unter den Sachverständigen, ob damit das Ziel verlässlicherer Abschlüsse erreicht werden kann. Eine der umstrittenen Regelungen ist die Ausnahme der Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen von der Möglichkeit zur Verlängerung der Laufzeit des Prüfungsmandats von zehn auf 20 (24) Jahre durch Ausschreibung (Joint Audit).
Weiteres aus der öffentlichen Anhörung kann der Pressemeldung des deutschen Bundestages entnommen werden.