Besetzung des Vorstandes und des Haushaltsausschusses der WPK rechtmäßig
Zum Hintergrund
Beiratsmitglieder der Gschrei-/Eschbach-Wahllisten waren mit der Klage gegen die Wahl des Vorstandes und die Wahl des Haushaltsausschusses der WPK vorgegangen, weil sie bei den Wahlen Vertreter ihrer Listen zu Unrecht unberücksichtigt sahen. Der Beirat hatte in seiner Mehrheit weder in der Satzung der WPK noch aus übergeordnetem Recht die bindende Vorgabe gesehen, die Mitglieder des Vorstandes, des Haushaltsausschusses und gegebenenfalls auch noch anderer Gremien nur im Verhältnis der im Beirat vertretenen Listen wählen zu dürfen.
Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
Die WPK berichtete über die Klageeinreichung unter „Neu auf WPK.de“ vom 19. Dezember 2014 sowie im WPK Magazin 4/2014, Seite 12.