Bekanntmachung der WPK:
Aufruf zur Benennung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2018
Die Wahlkommission organisiert die Wahl nach Maßgabe der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen. Sie berät und entscheidet vorwiegend in Sitzungen, die regelmäßig in der Hauptgeschäftsstelle in Berlin stattfinden.
Die Kandidaten müssen persönlich wählbar und stimmberechtigt sein (§ 2 Abs. 3). Sie dürfen weder Mitglieder des Vorstandes, des Beirates oder der Kommission für Qualitätskontrolle sein, noch dürfen sie beabsichtigen, für ein solches Amt zu kandidieren (§ 2 Abs. 4 WahlO). Dem Nachweis der Berufungsvoraussetzungen dient die auf der Internetseite der WPK bereitstehende Erklärung.
Vor diesem Hintergrund wird um Vorschläge von Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2018 einschließlich der Erklärung über die Berufungsvoraussetzungen bis spätestens Freitag, den 10. Juni 2016 gebeten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der WPK:
Telefon 030-726161-143
Telefax 030-726161-287
E-Mail peter.uhlmann(at)wpk.de
Die Erklärung zum Nachweis der Berufungsvoraussetzungen ist nachfolgend abrufbar.