BaFin:
Faire Behandlung von Publikumsfondsanlegern
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. teilte daraufhin der BaFin mit, dass eine elektronische Abrufmöglichkeit der Informationen über die Internetseite der Kapitalverwaltungsgesellschaften eingerichtet werden soll, zu der alle Anleger gleichermaßen Zugang haben sollen. Die Einrichtung dauere jedoch bis zu 13 Monate. Mit beigefügtem Schreiben gewährt die BaFin den Gesellschaften diese Zeit, beginnend ab dem 16. Februar 2016.
Dies ist im Rahmen der Prüfungen der Jahresabschlüsse von Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 38 KAGB zu berücksichtigen, da die Prüfung auch die Beurteilung der Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln nach § 26 KAGB beinhaltet (vgl. § 22 Abs. 1 KAPrüfbV). Danach sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften verpflichtet, alle Anleger der Investmentvermögen fair zu behandeln (§ 26 Abs. 2 Nr. 6 KAGB i.V.m. § 2 Abs. 2 KAVerOV).