IASB:
Klarstellung zur Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen bei leistungsorientierten Plänen (IAS 19) veröffentlicht
Die Änderungen sollen eine erleichterte Erfassung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen Dritter zu einem leistungsorientierten Pensionsplan bewirken, sofern die Beiträge unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre sind. Es wurde klargestellt, dass der Nominalbetrag der Mitarbeiterbeiträge vereinfachend in der Periode vom Dienstzeitaufwand abgezogen werden kann, in der die entsprechende Dienstzeit erbracht wurde.
Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Weitergehende Informationen stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.