EU:
Veröffentlichung der Richtlinie 2013/34/EU und Aufhebung der 4. und 7. EU-Richtlinie
Die Veröffentlichung dieser Richtlinie mit der korrekten Bezeichnung „Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates“ sollte keine allzu gravierenden Auswirkungen für die deutschen Unternehmen und die Abschlussprüfer haben. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowie das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) wurden bereits in der Vergangenheit zahlreiche Richtlinieninhalte in nationales Recht umgesetzt.