E-Bilanz:
Erstmalige verpflichtende elektronische Übermittlung im Jahr 2014 – keine zusätzlichen Pflichten im Rahmen der Abschlussprüfung
Verpflichtend zu übermitteln sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Wirtschaftsjahres 2013 unter Verwendung der Taxonomie-Version 5.1, wahlweise Version 5.2. Die Taxonomien sowie weitergehende Informationen zur E-Bilanz sind unter www.esteuer.de zu finden.
Nach Auffassung der Wirtschaftsprüferkammer ergeben sich aus der E-Bilanz für den Abschlussprüfer des betreffenden Unternehmens keine zusätzlichen Pflichten im Rahmen der Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB.