Honorare bei der Prüfung kommunaler Eigenbetriebe

Die Honorare für die Prüfungen kommunaler Eigenbetriebe sind wesentlich durch die schwierige Haushaltslage der öffentlichen Hand geprägt und eher im unteren Bereich angemessener Honorare angesiedelt. Dass die öffentliche Hand kein gesteigertes Interesse an einer Erhöhung hat, ist nachzuvollziehen. Auch in der Privatwirtschaft gibt es die Tendenzen, über Ausschreibungen oder andere Wege die Honorare zu drücken. Auf der anderen Seite setzen Niedrighonorare oder gar Dumpinghonorare Qualitätsrisiken, die auch aus Sicht der Auftraggeber nicht sein dürfen. Auskömmliche Honorare für gesetzliche Prüfungen und auch für gesetzliche Prüfungen im öffentlichen Bereich sind daher zwingend. Sind sie nicht gewährleistet, muss der Berufsstand einen Warnhinweis geben.

Honorarsituation

Honorarvergleiche sind nur auf der Basis von Zeithonoraren möglich. Daher bat die WPK im Rahmen der Umfrage zu den Honoraren für die Pflichtprüfung kommunaler Eigenbetriebe, Pauschalhonorare in Zeithonorare umzurechnen. Bekanntermaßen wird im öffentlichen Bereich überwiegend mit Pauschalhonoraren gearbeitet, die sich aber mangels Kenntnis der Mengengerüste nicht für Honorarvergleiche eignen.

Für die Stundensätze, zu denen die Pflichtprüfung kommunaler Eigenbetriebe in den einzelnen Bundesländern angeboten wird, wurde auf dieser Basis eine Bandbreite von 92 Euro bis 126 Euro ermittelt. Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte (!), die in Abhängigkeit vom Einsatz unterschiedlich qualifizierter Mitarbeiter bei der Prüfung kalkuliert werden.

Die Bandbreite der Zeithonorare für die Prüfung kommunaler Eigenbetriebe liegt damit deutlich unter der Bandbreite der Honorare für die gesetzlichen Abschlussprüfungen im Übrigen. Soweit dort einheitliche Stundensätze zugrunde gelegt oder kalkuliert werden, beträgt die Bandbreite zwischen 115 Euro und 154 Euro. Diese Stundensätze sind damit zwischen 25 % im unteren Bereich und 22 % im oberen Bereich höher als bei der Prüfung kommunaler Eigenbetriebe.

Dieser Unterschied ist noch deutlich höher, wenn man speziell die Stundensätze für WP/vBP vergleicht. Wir fragten diese für die Prüfungen kommunaler Eigenbetriebe nicht ab, zum Vergleich können jedoch die vom Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern derzeit „gewährten“ Stundensätze herangezogen werden. Diese liegen für WP bei 95 Euro. Die Umfrage für die Prüfungen im Übrigen ergab eine Bandbreite für WP zwischen 148 Euro und 186 Euro. Der Mittelwert hieraus von 167 Euro liegt also rd. 75 % über dem Stundensatz für einen WP bei der Prüfung kommunaler Eigenbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern.

Honorarentwicklung

Die Honorarentwicklung ist mangels Gebührenordnung dem Markt überlassen. Das Problem im öffentlich-rechtlichen Bereich besteht darin, dass die öffentliche Hand die Marktentwicklung steuern möchte. So gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein sogenanntes Grundlagenwerk, in dem den Unternehmern und Abschlussprüfern neben abschlussrelevanten und prüfungsrelevanten Vorgaben auch die Honorarbedingungen vorgegeben werden.

Bezogen auf die Honorarvorgaben gibt es insoweit eine Historie.[1] Bis einschließlich 2006 wurde die Pflichtprüfung kommunaler Eigenbetriebe überwiegend auf der Basis von Stundensätzen abgerechnet, die von den Innenministerien der Länder für die nachgeordneten Behörden vorgegeben wurden. Die noch für 2006 vorgegebenen Stundensätze betrugen für WP 90,90 Euro, für vBP, RA, StB und andere erfahrene Prüfer 70,20 Euro sowie für Prüfer und Prüfungsassistenten mit anderer Qualifikation 53,35 Euro.[2]

Die WPK war in die jeweils nur geringfügigen, aber immerhin jährlichen Erhöhungen eingebunden und nicht selten auch der Motor für Anpassungen. Die WPK kündigte ihre Mitwirkung am Ende aber auf, da die öffentliche Hand zunehmend Festpreisangebote erwartete, bei denen Stundensätze nur noch Orientierungscharakter hatten. Hinzu kam, dass die öffentliche Hand zunehmend den Eindruck vermittelte, aufgrund der Abstimmung mit der WPK seien die Gebührenvorstellungen quasi amtlich und mit einer Gebührenordnung vergleichbar. Nach Erkenntnis der WPK wurde einzig im Land Mecklenburg-Vorpommern auch über 2006 hinaus die besagten Stundensätze verwendet und letztmalig für die Jahresabschlussprüfungen 2011 aktualisiert.

Die WPK hatte sich aus gutem Grund von dieser Praxis verabschiedet. Die positive Entwicklung der Honorare in manchen Bundesländern bestätigt dies. Insgesamt müssen die Berufsorganisationen, aber auch der einzelne Abschlussprüfer weitere Überzeugungsarbeit leisten. Die öffentliche Hand muss auch in anderen Bereichen für Leistungen und Anlagevermögen die allgemeinen Marktpreise zahlen und kann nicht per se einen Sonderstatus einfordern.

Honorarentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern

Die Wirtschaftsprüferkammer befindet sich mit dem Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern in einem regelmäßigen Austausch. Diese Gespräche führten nun dazu, dass einer Bitte des WPK-Landespräsidenten WP/StB Günter Wenner entsprochen worden ist und die Stundensätze für die Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern angehoben werden.

Die Erhöhung um etwa sechs bis sieben Prozent findet Anwendung für Jahresabschlussprüfungen des Geschäftsjahres 2019 ff. Zukünftig betragen die Stundensätze für Prüfungsleistungen 108 Euro (Qualifikationsstufe 1), 84 Euro Qualifikationsstufe 2) und 64 Euro (Qualifikationsstufe 3). Diese neuen Stundensätze gelten für mindestens drei weitere Geschäftsjahre.

Diese Regelung findet sich im Grundwerk des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern (dort unter D.II.12.), das dieser im November in aktualisierter Fassung bereitgestellt hat. Die Rundschreiben 1/2017 und 2/2017 an Wirtschaftsprüfer sowie das aktualisierte Grundwerk nebst Anlagen stehen auf der Internetseite des Landesrechnungshofs zur Verfügung.

Fußnoten

  1. Vgl. auch WPK Magazin 2/2007, Seite 7.
  2. WPK Magazin 1/2006, Seite 29.

Downloads

Downloads

  • Stellungnahme der WPK vom 24. Juli 2015 gegenüber dem Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern (PDF 103 KB)

  • Stellungnahme des IDW vom 23. Juni 2014 gegenüber dem Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern (PDF 154 KB)